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#91
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kann man da auch nachträglich noch was machen? Bei mir war es ja direkt nach dem Neukauf 2014. Zumindest das ich jetzt nochmal vermessen lasse vom Zoll...damals war ja noch FA
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#92
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naja, Einspruch gegen eine Steuerbescheid kann man immer machen, solange er nicht rechtskräftig, also in diesem Fall verjährt ist. Einfach auf den kommenden oder letzten Bescheid Einspruch erheben und schauen was passiert. Kann ja nur besser werden.
Ansonsten glaube ich nun auch nicht mehr an den Weihnachtsmann. War heute mit meinem Mixto Lang bei Zoll zum messen, ob Ladebereich größer als Personenbeförderungsbereich. Es wurde ehrlich neutral gemessen, aber tatsächlich ist der Personenbereich größer und damit wird die kommende Post wieder den PKW Satz fordern. Gemessen wurde einfach nur von links nach rechts, vorn und hinten. Personenbereich ab Pedal bis Hinterseite Sitzreihe. Alles was man sonst im Netz liest, "Fahrerbereich ausgenommen" "mittelkonsolbereich abgezogen", "Sitzkästen abgezogen" spielte keine Rolle. Ich finde es tatsächlich sehr ärgerlich wie es ist und bin ziemlich gefrustet, das sich alles irgendwie hingebogen wird. Eine Ausnahme von der Regel, einen Ausnahme von der Ausnahme, die Regel von der Ausnahme ... so wie es am besten passt. Dafür war der Zollmann so "nett" und hat mir die aktuelle Steueränderungswelle gut erklärt. Hintergrund ist ein Datenabgleich mit einer neuen Software, die bei Fahrzeugen den Zusatzeintrag zu S2 im Fahrzeugschein/Fahrzeugdaten erkennt und automatisch entprechend in PKW Bescheid auswirft. Die Prüfung ist dann Fahrzeughaltersache, durch Einspruch. |
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#93
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Zitat:
Du musst das einfach positiv sehen, freue Dich über jedes Jahr in dem Du den LKW-Satz bezahlt hast darüber das Du weniger bezahlt hast als Du eigentlich hättest müssen. Alle anderen Mixto-Fahrer werden jetzt wohl die hintere Sitzreihe ausbauen wenn es zum Nachmessen geht. |
#94
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Ja natürlich. Ich versuche mir das bereits die ganze Zeit schön zu reden.
Fakt ist aber auch das mit der bewussten Entscheidung für den mixto seinerzeit, auch ganz bewusst die Entscheidung für einen Lkw, mit allen vor- und Nachteilen getroffen wurde. ... aber nun gut, ich hätte "früher" auch nicht an Diesel fahrverbote geglaubt... Sitzreihe zum messen weglassen geht nicht. Der nette herr, hätte dann nicht messen können, und mich wieder weggeschickt. Ich hatte wohlweislich danach gefragt. |
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#95
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warum geht das nicht? Habe ich damals auch gemacht. Mixto heißt nicht automatisch das er serienmäßig hinten Sitze hat. Dann haben die geschätzt wo die Sitze sein könnten... die Aufnahmen dafür sind ja da...
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#96
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... natürlich nur die sitze welche im Fahrzeugschein stehen, bzw was ab Werk vorhanden.
Ansonsten bin ich nur leidiger betroffener und habe hier wiedergegeben was der Herr Zoll messinspektor mir gesagt hat. |
#97
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Aber gibt es einen mixto mit ohne Sitze.? Dann wäre es doch ein vito kasten. Oder?
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#98
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Zitat:
Nunja - bei mir stehen zwei Sitze im Fahrzeugschein - da steht auch es wären sechs möglich, was bei mir aber definitiv nicht geht, da ich vorne keine Sitzbank habe. Auch bei mir war die Entscheidung für den LKW - sonst hätte ich den Viano 8-Sitzer genommen und dafür bei der Versicherung gespart... |
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#99
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nein. Im kasten kannst du keine Sitze einbauen. Beim Mixto musstest du die Sitzbank extra bestellen aber die Aufnahme ist schon da. Grundausstattung war nur 2 Sitze vorne.
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#100
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Ich habe damals (2017) mit dem Sternenverkäufer schon lang und breit darüber philosophiert: der sagte, dass die FAs und der Zoll mehr und mehr, besonders bei Weiterverkäufen, die die Besteuerung zu ungusten des neuen Besitzers ändern.
Er war damals zum Beispiel auch bereit alles was er hat darauf zu verwetten, dass eine V-Klasse keine LKW-Zulassung bekommt. Nun habe ich einen Bekannten, der genau das geschafft hat. Ich habe allerdings keine Rückmeldung, ob der vom neuen Steuerrundumschlag auch erwischt worden ist. Fakt scheint zu sein: man ist vom Wohlwollen des Sachbearbeiters abhängig, der eine entscheidet so, der andere so |
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