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#1
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#2
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Wie sind die neuen Regeln eigentlich zu verstehen? Wir diskutieren gerade in der Familie, haben ein Haushalt , Schwester und Partner die nicht geimpft sind, beim geplanten Restaurant Besuch sind die schonmal raus wegen 2g, und anschließendes Kaffee Kränzchen bei Eltern, Fragen wir uns nun ob die legal teilnehmen dürfen oder nicht... Die einen sagen ja, weil ja alle anderen anwesenden geimpft sind, die anderen sagen nein weil laut neue Verordnung nur mit zwei weiteren aus ein Haushalt (geimpft oder ungeimpft) treffen dürfen... Wie versteht ihr dass? Danke
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#3
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das gilt in NRW:
Welche Kontaktbeschränkungen gelten wieder? Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Treffen nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Dabei zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Bei der Bestimmung des Haushalts gelten Ehegatten, Lebenspartner/innen und Partner/innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als ein Haushalt, auch wenn sie nicht zusammenwohnen. Für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, gilt die vorgenannte Kontaktbeschränkung nicht. Schwester und Partner sind somit beim Familientreffen raus :-(. |
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#4
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![]() Die Regeln sind immer so naja ... kann man sich irgendwie hinbiegen dass man doch noch leute trifft ... Sie möchte sich nicht impfen lassen, ihr Ding, Diskussion zweckslos weil für Alles eine Ausrede/Antwort gibt, was ich schlimm finde ist dass selber nicht auf den laufenden ist was Sie darf und was nicht, als wir sagten Sie sei ja dann raus war sie dann doch erstmal sprachlos, sie konsumiert wohl keine nachrichten, was ich teils auch verstehen kann, muss mir selber immer das rausfiltern was ich meine wirklich wichtig ist zu lesen. |
#5
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![]() Wo ist jetzt konkret das Problem? Was Du und Deine Familie im privaten Kreis am Weihnachtsfest machst, geht staatlichen Organen überhaupt nichts an…!!! Oder hast Du einen linientreuen Blockwart in Deiner Nachbarschaft, der dann auch Kenntnis über den optionalen Impfstatus Deiner einzelnen Familienmitglieder, bzw. Gäste hat…?!? Sinnbefreite Verordnungen kann man auch gerne ignorieren… - ![]() Frohes Fest Gruss Nico + Crew |
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#6
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So sieht‘s in der Realität aus:
https://youtu.be/8boSGh_RZWk Aber ich darf als nachweislich kerngesunder Staatsbürger nicht mehr zum Frisör und werde völlig unbegründet in meinen weiteren Freiheitsrechten signifikant eingeschränkt…!!! Gruss Nico + Crew |
#7
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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#8
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Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es genügend sehr gut informierte Mitbürger aus dem näheren Umfeld gibt und diese wenden sich dann auch gerne an staatliche Einrichtungen. Insbesondere wird es gerne gemacht, wenn man selber Einschränkungen unterliegt = was ich nicht darf, das darfst Du auch nicht.
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#9
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"Aber ich darf als nachweislich kerngesunder Staatsbürger nicht mehr zum Frisör und werde völlig unbegründet in meinen weiteren Freiheitsrechten signifikant eingeschränkt…!!!"
In Bremen ist das tatsächlich so, dass nur 2G zum Friseur dürfen. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine bundesweite Regelung, in einigen Bundesländern gilt noch 3G. Du wirst die dann wohl einen anderen Friseur suchen müssen. 3G am Arbeitsplatz gilt allerdings überall. Das bedeutet, dass die ungeimpfte Friseurin / der ungeimpfte Friseur auch in Bremen arbeiten darf und vor Arbeitsbeginn lediglich einen negativen Coronatest (zertifiziert) vorlegen muss (Antigentest max. 24 Stunden alt, PCR-Test max. 48 Stunden alt). |
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#10
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Schöne Vorstellung, wenn am Heiligabend bei Kerzenschein und gerade angestimmten Weihnachtsliedern der Staatsschutz in die Privaträume eindringt…!
- ![]() Frohes Fest Gruss Nico + Crew |
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