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Zitat von princeton1
Im Zuge meines Anrufs am nächsten Tag bei der Wache teilte mir der Beamte am Telefon mit, dass eine Messung 10min früher den kritischen Grenzwert erreicht hätte.
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Oder 10 Minuten später überschritten. Der Kollege sollte sich mal mit der Thematik "Anflutung" bzw. "Abflutung" beschäftigen. Wenn ich den zeitlichen Ablauf recht in Erinnerung habe, dann lag das Trinkende (Bier im Auto) nicht weit vor der Kontrolle. Nach meiner laienhaften Einschätzung dürfte der Fahrer noch in der Anflutungsphase gewesen sein und das bedeutet, dass der Atemalkoholwert und damit die Blutalkoholkonzentration noch ansteigend gewesen sein düfte. Mit diesem Wissen und dem Vortestergebnis (müssten dann ja 0,48‰ gewesen sein) würde dann eigentlich eine Atemalkoholüberprüfung mit einem beweiskräftigen Messgerät erfolgen und das geht dann nur auf der Dienststelle.
Weiterhin sollte sich der auskunftsfreudige Kollege mal mit den Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze beschäftigen.