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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Nach meiner Einschätzung haben Deine Kollegen einen vorzüglichen, als auch vorbildlichen Job gemacht!
Wenn sie neben dem Fahrzeug "offensichtlich" gewartet hätten, wäre der Typ wohl kaum eingestiegen. Und für einen justiziablen Zugriff hätte er zumindest den Motor laufen lassen müssen...! So haben sie sich im schwach frequentierten Gewerbegebiet bestmöglich positioniert und ihn dann für eine "allgemeine Verkehrskontrolle" rausgezogen! Top Arbeit!!! - ![]() Gruss Nico + Crew |
Folgender Benutzer sagt Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
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Nö, und eine strafrechtliche Diskussion möchte ich hier nicht entfachen. Es gibt auch eine Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt durch Unterlassen (Garantenstellung).
Und schon der Slogan einer alten Verkehrserziehungssendung im öffentlichen Fernsehen war schon "Gefahr erkannt, Gefahr gebannt"! Die Polizei hat nicht nur einen gesetzlichen Auftrag zur Strafverfolgung, denn auch die Gefahrenabwehr gehört zu ihren Aufgaben und daraus könnte sich möglicherweise eine Garantenstellung ergeben. Und es reichen mitunter wenige Meter und schon ist es passiert (auf ein parkendes Auto auffahren, gegen einen Laternenmast fahren..... Und auch dabei können sich Mitinsassen ernsthaft verletzten. |
#3
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Ich denke hier muss auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Es gab durch meine Meldung einen Anfangsverdacht. Und ich wurde auch von der Leitstelle gefragt, was für eine Flasche es war und ob der Kerl gerade gehen kann. Mag ja auch sein, dass es tatsächlich nur ein paar Schluck Bier waren...!? Ggf. konnte er nach der Kontrolle auch weiterfahren...?! Und Deine norddeutschen Kollegen arbeiten eh immer zielgerichtet...- ![]() Gruss Nico + Crew |
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