Wenn sich das so zugetragen hat, dann haben die Kollegen aber nicht gut gearbeitet. Mit dem Wissen, dass jemand alkoholisiert in ein Auto steigt und gleich losfahren wird (hier sogar im Hinterhalt "lauern" und auf Zuruf aktiv werden), wären sie zu gesetzlich zu einer anderen Vorgehensweise verpflichtet gewesen. Aus Gründen der Gefahrenabwehr hätten sie nämlich die Trunkenheitsfahrt vermindern müssen.
Wer hätte die Verantwortung übernehmen wollen, wenn auf dieser kurzen und "geduldeten" Fahrt jemand zu Schaden gekommen wäre? Nicht nur haftungsrechtlich, sondern auch moralisch.
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