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#1
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![]() Zitat:
![]() Der 2,7t Anhänger, den ich heute reserviert habe, hat eh keine 100er Zulassung. - ![]() |
#2
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und wenn Du noch die 100 kg Stützlast ausreizt, darfst Du immer noch 2500 kg ziehen, also gesamt 2600 kg, da die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.
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Gruß Charly ![]() |
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#3
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![]() Zitat:
Hätte der Anhänger z.B. ein zGG von 2000kg, aber er wöge beladen 2100kg, dann dürfte man die Stützlast dem Auto zurechnen, weil das Auto ja mit 2500kg, mehr als die 2100kg ziehen darf. |
#4
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![]() Zitat:
Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.
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Gruß Charly ![]() |
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#5
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Aber nur, wenn man damit nicht die zulässige Anhängerzuglast überschreitet und wenn der Hänger mit 100kg stütztlast 2600kg wiegt ist er 100kg zu schwerer, als die zulässige Anhängerzuglast mit "nur" 2500kg.
Das geht nur, wenn das Auto noch Reserven hat, aber nicht umgekehrt. |
#6
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Gruß Charly ![]() |
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#7
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