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#1
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Pay Pal ist nur für den Verkäufer gebührenpflichtig. Allerdings ohne Pay Pal ist EBay tabu für mich.
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#2
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Er schreibt hier ausdrücklich von ebay-Kleinanzeigen (nicht vom "normalen" ebay). Bei Kleinanzeigen gibt es keinen Käuferschutz, dort wird nur eine Angebotsplattform kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit der Geschäftsabwicklung hat eby rein gar nichts zu tun.
Ein Rechtsweg geht daher nur über polizeil. Anzeige und einen Anwalt (vermutlich mit mäßigen Erfolgschancen). |
#3
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Das ist nicht ganz richtig ... Auch für Verkäufe von privat an privat wie zum Beispiel über Marktplätze wie eBay Kleinanzeigen ist PayPal eine sichere Bezahlmethode. Damit Sie auch hier über den PayPal-Käuferschutz und PayPal-Verkäuferschutz abgesichert sind, sollten Sie darauf achten, dass Sie die PayPal-Services richtig nutzen. Folgende Hinweise sollten entsprechend befolgt werden: Nutzen Sie „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“ Bei PayPal gibt es zwei Möglichkeiten, Geld zu senden. Zum einen die gebührenfreie Variante „Geld an Freunde und Familie senden“ und zum anderen die gebührenpflichtige Variante „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“. Der PayPal-Käuferschutz und PayPal-Verkäuferschutz gelten nur bei „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“. https://www.paypal.com/de/webapps/mp...y-and-security |
#4
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Auch PayPal ist keinesfalls eine sichere Zahlmethode !
Durch den Käuferschutz, bekommt der Käufer sein Geld zurück, wenn er z.Bsp. behauptet er hat die Ware nie bekommen. Dann ist der Verkäufer in der Beweispflicht das er die Ware übergeben hat, da reicht auch der Versandnachweis nicht ! sicher ist nur Barzahlung ! Ich kenne einen persönlich, da ist das genau aufgetreten ! mfg |
Folgender Benutzer sagt Danke zu stadler für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Hallo,
Strafanzeige und Mahnbescheid und in der Folge dann Vollstreckungsbescheid (ist einfach, kostet nicht so viel und läuft, wenn Du Glück hast ohne große Gegenwehr durch - dann wäre die Forderung erst mal tituliert und man kann an's Eingemachte gehen). Wichtig ist beim Mahnbescheid als Grund des Anspruchs mit anzugeben, dass ein Betrug vorliegt, Verweis auf Strafanzeige. Das ist wichtig, wenn sich das Gegenüber in eine Insolvenz flüchtet, dann bleibt hinterher die Forderung trotz evtl. Restschuldbefreiung klagbar. Sprich wenn er alle Verbindlichkeiten "los" ist, könntest Du aus Deinem Vollstreckungsbescheid weiter mit staatl. Hilfe (Gerichtvollzieher, Eintrag einer Hypothk auf ein evtl. vorhandenes Grundsück, Kontopfändung usw.) versuchen Dein Geld + Kosten zurückzubekommen. Ist natürlich aufwändig, kostet Geld und die Erfolgsaussichten sind unklar aber oft zahlt sich Hartnäckigkeit aus. Die anderen oben genannten Wege kann/sollte man natürlich trotzdem versuchen. Viel Erfolg
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
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#6
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Alles richtig. Bin selber reingefallen. Alles war schlüssig. Rechnung von einer Firma bekommen, bezahlt und nie was bekommen. 2200,- futsch Und ja.... habe vorher alles im Rahmen der Möglichkeiten überprüft. Die Firma gab es, Steuer-ID war gültig. Nur derjenige gehörte nicht zur Firma. Anzeige geschaltet inkl. Anwalt. Keine Chance wenn man nicht weiß gegen wen ermittelt werden kann. Eine Chance gäbe es aber das Bankgeheimnis lässt es nicht zu. Ich brech immer noch..... Gruß Alex
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Gruß Alex c' est la vie........ |
#7
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Zumindest wenn auf ein deutsches Konto gezahlt wurde wird selbstverständlich die Identität an eine Strafverfolgungsbehörde rausgegeben. Und über einen Anwalt ist die Akteneinsicht auch kein Problem.
Was Paypal betrifft: Die Zahlung per "Waren- und Dienstleistungen" ist eine verhältnismäßig sichere Sache. Ich habe schon öfter von dem Käuferschutz profitiert. Und selbstverständlich hat man nichts zu befürchten, wenn einem als Verkäufer unterstellt wird man hätte nicht verschickt und kann das Gegenteil belegen. Allerdings gibt es Dummköpfe ÜBERALL! Und so kann ich mir durchaus vorstellen, dass ein Paypal-Mitarbeiter einen Versandnachweis ebenso ignoriert, wie es mir passiert ist, dass ich auf Kosten eines Mahnverfahrens per Mahnbescheid teilweise sitzen gebliebe bin, obwohl die Sach eigentlich glasklar war (Tipp: NICHT ohne Anwalt machen!)
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Wahrlich, keiner ist Weise, der nicht das Dunkel kennt... |
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