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#1
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Dummheit muss eben bestraft werden. Mehr kann man hierzu doch nicht ehrlich sagen. Zu einem Betrug gehören nun einmal zwei.
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#2
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![]() Werter Jens, erläutere doch bitte etwas genauer welche konkrete Dummheit bestraft werden muss? Und warum zu einer arglistigen betrügerischen Handlung zwei Seiten gehören müssen? Ich freue mich auf Dein aussagekräftiges Statement! - ![]() Grüssle Nico |
#3
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Dummheit ist wenn man sich einen Laien für Sachverständigen Bestand sucht. Dann kommt dazu das man einen "scheckheftgepflegten" für wenig Geld auf nem Hinterhof sucht.
Auf die Idee müsstest Du doch bei Deinem "Sachverstand" auch selbst kommen? Was suchst Du jetzt eigentlich hier mit solchen Beiträgen??? |
#4
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Also um mal ganz neutral zu bleiben ich denke Nico sucht Infos und Hilfe. Vielleicht kann ja jemand helfen. Oder is das auch schon verboten hier..
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Folgende 8 Benutzer sagen Danke zu blondie für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Es ist doch völlig egal welche Rechtsauffassung wir haben. Nichts hilft hier bei der "Problemlösung". Das kann nur ein Gericht oder ein "Rollkommando".
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#6
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Ich würde gar nichts machen, klar hat er betrogen und man ist sauer weil man über den Tisch gezogen wurde.
Bringt es wirklich was zu streiten und was kommt dabei raus ausser noch mehr Ärger und Frust. Wenn das Auto ok ist habt ihr doch keinen schlechten Schnitt gemacht, TÜV neu, Bremsen neu und noch 400,- runtergehandelt. Die 50.000 km mehr auf dem Motor sollte dieser doch ohne weiteres abkönnen. Vielleicht kann man auch das Gespräch suchen und nicht gleich mit dem Anwalt kommen, auch wenn mir klar ist das der anatolische Händler der deutschen Sprache nicht so mächtig ist. Versuch macht klug. |
#7
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Ich verkaufe auch öfters Fahrzeuge im Kundenauftrag ( Quad ) da ich aufgrund Alter etc. da keine Gewährleitung geben kann, da ist das Risioko einfach zu hoch.
Im Kaufvertrag steht da allerdings immer der Auftraggeber, sprich falls mal was ist kann der Käufer immer an den Verkäufer kommen. Ich als Vermittler muss auch die Daten des Verkäufers herausgeben ! |
#8
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![]() Die +50.000Km hatte der Passat aber schon im Jahr 2011... Und nun haben wir 2017... - ![]() |
#9
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ok, dann sind das dann wohl eher 150.000 km oder vielleicht noch mehr, das ändert dann doch alles.
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#10
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Ich habe auch gerade so nen Fall wo ich meine ehemals eigenen DDR Garagen auf fremden Pachtland den Landeigentümer schenken muss. Is so.. Stichpunkt DDR Garagen. Angeblich ohne Entschädigung usw. Das sind halt Gesetze die unser lieber Vater Staat so macht. Die gute Frau aus dem Fränkischen war der Meinung das Sie den Postbeleg *leicht* fälschen muss damit Sie mir beweisen kann das ich die Kündigung bekommen hätte... Das is versuchter Betrug und dafür wird Sie auch angezeigt. |
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