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#1
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So was ist natürlich sehr aergerlich. Dann noch zwei solcher Schlaege. Mit den Trampolin hört man oefter, dass die wegfliegen.
Bei der Sturmvorhersage müsste Dein Nachbar sich um eine Sicherung des Trampolin kuemmern. Das ist auch eine evtl. Bodensicherung durch Sturmhaken nicht ausreichend. Das ist auch in den Aufbau Anleitung so beschrieben. Hat der Nachbar sich ueberhaupt nicht um eine Sicherung vor Sturm gekümmert, hat er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und muss für den Schaden einstehen. Es sei denn er haette das Trampolin abgebaut vor dem Sturm und es im Gartenhaus verstaut. Wovon ich jetzt nicht ausgehe. Ich glaube, da haste gute Aussichten auf Schadensersatz. LG Peter
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#2
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Ja Schadenersatz zum Zeitwert.. hat er doch geschrieben
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Folgender Benutzer sagt Danke zu blondie für den nützlichen Beitrag: | ||
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