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Listenpreise / Neupreis / Preisliste W638
Hallo allerseits,
ich überlege grad, einen älteren Vito (W638) über die Firma abzurechnen - das ist toll beim Sprit und den Reparaturen, allerdings bemisst sich der geldwerte Vorteil ja nach dem Listen-Neupreis. Bei der Suche im vclub Forum und im Internet habe ich gerade leider keine Infos zum Neupreis gefunden. Hat zufällig jemand eine alte Preisliste oder weiß, wie ich sonst an Infos zu den Neupreisen kommen kann? Danke & viele Grüße aus Köln André |
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#2
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Mercedes schreibt dir nach Anfrage und Übermittlung einer Kopie vom Kfz-Schein eine nette Bruttolistenneupreismitteilung.
Hatte damals direkt in Stuttgart angerufen und mich mit der zuständigen Abteilung verbinden lassen. Fand ich nen dollen Service. Zumal das FA ja auch die verbauten Extras mitverrechnen möchte.. Wir essen jetzt Opa. Satzzeichen können Leben retten.. |
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#3
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Lohnt sich garantiert nicht. Weil die 1% decken meistens nicht laufenden Kosten bei so nen alten Fahrzeug...also zahlst du drauf. .
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#4
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@blondie..
Ich steh grade aufem schlauch, kannst du mir das kurz erklären? Wir essen jetzt Opa. Satzzeichen können Leben retten.. |
#5
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Mahlzeit
Genau deswegen mache ich keine Hampelei und das Finanzamt ist mit allen Wassern gewaschen, wie man selber in der Beweispflicht ist. Das Finanzamt braucht sich nur an die Gesetze halten. Wenn die sich also an was festbeißen, muss man es Belegen können. Bei mir gibt es nur 100 % Firmenfahrzeug; 100 % Privatfahrzeug. (Alle anderen Arten von „Abrechnungen“ in der Vergangenheit, waren für mich nicht befriedigend.) Meine Nutzen ziehe ich mir so, das es prima in mein Leben passt. Das sagt einer, der Spaß an der Mobilität in Form von Treibstoff verbrennen hat. Buchhalterischen Aufwand kann man bei anderen Dingen besser betreiben, wo das Finanzamt nicht so „Geschult“ ist. Also wo liegt dann der Reitz, ein „Abgeschriebenes“ Fahrzeug mit 1% zu veranlagen! MfG Klaus |
#6
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Also denn mal mein gesundes Halbwissen dazu :
Wenn ich das richtig verstanden habe, möchte der TE einen Gebrauchtwagen aus seinem Privatbesitz in das Firmenvermögen überführen, mit anschliessender privater Nutzung über die pauschale 1% Regelung.. 1. Dazu bedarf es eines Kaufvertrages, der einen (vom FA) nachvollziehbaren Kaufpreis ausweist. Das Geld muss auch fliessen! 2. Der Kaufpreis ist private Einnahme und wird versteuert. In der Firma ist es eine Betriebsausgabe und mindert den Gewinn. Alle Kosten, die das Fahrzeug fortan produziert, können in der Firma als Kosten geltend gemacht werden. 3. Die 1% Regelung setzt eine mind. 50% gewerbliche Nutzung voraus. Dies unterliegt im Ausnahmefall der Einzelprüfung. Bei Handelsvertretern, oder wenn nachweisbar Zugriff auf weitere private PKW besteht, kenne ich keinen Fall, in dem das FA dies geprüft hätte. 4. Die private Nutzung über die 1% ersetzt ja den Einzelnachweis durch Fahrtenbuch und wird als pauschale vom Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs angesetzt. Hierbei auch auf Sonderausstattung achte, manche Hersteller liefern für das betreffende Fahrzeug eine entsprechende Bescheinigung, andere schicken Dir auf Anfrage eine Preisliste zum Selberbasteln. Der gezahlte rabattierte Kaufpreis ist hierbei unerheblich. 5. Es werden alle(!) Fahrzeugkosten über die Firma abgerechnet, also Sprit, Wartung, Reparaturen, Wäsche usw...man hat keine privaten Kosten mehr, ausser der Versteuerung des BLNP. Nochmal ein Beispiel : das Fzg hat 70.000EUR gekostet. Hierauf wird dem Nutzer 1% also 700,00EUR in der Lohnabrechnung dazugeschlagen, versteuert und dann wieder abgezogen. Bei einem angenommenen Steuersatz von 30% zahlt der Nutzer also 210,00EUR (und nicht 700,00!!!) aus eigener Tasche für die bedingungslose Nutzung des Fahrzeugs. Inclusive Sprit und Autobahngebühr usw.. Kann mir keiner erzählen, dass er ein vergleichbares (auch älteres) Fahrzeug für diesen Kurs unterhalten kann. Es gibt noch einige Soll und kann und wenn und aber dabei, das kann man aber alles im Netz finden.. Korrigiert mich, wenn ich wieder mal völlig daneben liege.. ;-) Nice Weekend Manu |
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#7
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re.
Manu, soweit kenne ich das auch und sehe das als Richtig. Zu Punkt 3., wenn es Umgedreht gehandhabt wird: Man setzt mehr als 50 % der Km Geschäftlich ab, geht das Fahrzeug in das Firmenvermögen über. Man soll ab da einen Geldwerten Vorteil erwirtschaften und das möchte das Finanzamt ja nicht! Ja sicher wird man kein Fahrzeug so wie du als Rechenbeispiel darlegst Privat finanziert bekommen. Also nutzt der größere Teil es so, der es kann. Im Einzelfall kann es große Unterschiede geben, es macht aber Arbeit, die will der Steuerfutzi auch nicht. Er will ein schnelles Tagesgeschäft und hält sich nicht mit „Kleinkrams“ auf. Ich umgehe das Thema weil ich mindestens immer ein Fahrzeug mehr Privat am Start habe als Geschäftlich. Zum Kunden mit Mopi auch auf schon mal. Was das FA gar nicht leiden mag! (Ich kenne nur zwei Leutz die das Verbucht bekommen.) Von daher sehe ich das für mich dann als „Urlaub“ und habe einen tollen Tag. (Wenn es den ganzen Tag und mehr dauert, nehme ich auch nicht die Auslöse in Anspruch.) MfG Klaus |
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