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Wohnwagen und Camping Alles zum Austausch über Wohnwagen und Camping außerhalb der Marco Polo und Jules Verne. |
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#1
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Hä? LKW Überholverbot mit meiner Wohndose? Kann mich da bitte jemand aufklären?
Grüße Kurti Sent from my iDings with Tapatalk
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Ich liebte meinen V! |
#2
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Nur, wenn Dein Viano ein MP wäre...!
Ziemlich bescheuert + weiß eigentlch auch niemand...! Der Polizist musste dafür selber 15min in seinem Handbuch blättern, um mir dann zu sagen: "Naja, wenn ich mir Ihr Gespann anschaue, trifft es ja keinen Armen...!" - ![]() Gruss Nico |
Folgender Benutzer sagt Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
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Die Diskussion hatten wir vor kurzem mit neu geschulten BKF.
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#4
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![]() Zitat:
Also, wenn zGG Zugfahrzeug plus zGG Anhänger > 3.5t und Zugfahrzeug kein PKW (also zB. Vito mit LKW-Zulassung oder eben auch Wohnmobil = Sonder-KFZ), dann gilt das Schild LKW-Überholverbot. Schwachsinn, aber so ist es. |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Eumeltier für den nützlichen Beitrag: | ||
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Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
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Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Trailer Assistent von VW | sh911 | Wohnwagen und Camping | 30 | 06.09.2015 18:26 |