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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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Ich kenn das zur Genüge. 2x Reifen zerstochen, aus niederen Beweggründen (und bevor andere rumlabern, NEIN, keine Geldschulden), Täter bekannt, Zeugen da, Anzeige gemacht. Und...., nach ein paar Wochen ist noch immer nix passiert. Nach persönlichem Vorsprechen bekamen wir mitgeteilt, das die Anzeige und alles dazugehörige abhanden gekommen ist. ![]() Unser Schaden, 1900,-€. Leider bekam ich den Typen nicht in die Hände. Der war mit dem Bike schneller als ich mit Zimmermannskluft... Ich weiß bis heute nicht, um wen meine Frau damals mehr Angst hatte... Aber danach war Ruhe. Meine Meinung- selbst ist der Mann!
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Die härteste Droge ist ein Bahnübergang- ein Zug und Du bist weg! |
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42 Anzeigen und es tut sich nichts ! Video |
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So scheint es wohl - leider - zu sein!
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
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Sorry wenn ich abgedriftet bin...
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Die adäquate Reaktion darauf, dass unsere Strafverfolgungsorgane nicht so arbeiten wie wir uns das vorstellen, soll also entweder Resignation oder aber Selbstjustiz sein? Mmh. Das eine mag nicht jeder, das andere kann nicht jeder. Wie wäre es alternativ mit Eskalation an die oberste Dienstaufsicht?
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#56
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Aber letztenendes, wie war das mit den Krähen.... Leider werden wir wohl damit leben müssen.
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Die härteste Droge ist ein Bahnübergang- ein Zug und Du bist weg! |
#57
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Wie soll das rechtlich gehen?? Die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung durch den Staatsanwalt kann ich doch mit einer "Beschwerde/Einspruch" nicht rückgängig machen oder?????
Der (arbeitsscheue) Staatsanwalt schrieb mir im letzten Satz, dass "evtl. zivilrechtliche Ansprüche durch diese Entscheidung nicht berührt" sind. Aber was soll überhaupt dieser Satz, denn der Schaden wurde ja bereits durch die Versicherung des Schädigers beglichen und mehr als eine Anzeige wegen Unfallflucht kann ich ja nicht machen......
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
#58
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Ich, der ich Laie in Angelegenheiten des Rechts bin, verstehe das so, dass Du die Verfahrenseinstellung in der Tat wohl nicht rückgängig machen kannst. Du kannst die Entscheidung darüber aber anfechten, worüber Du in dem netten Brief des Staatsanwaltes wohl auch informiert worden bist. Alles geregelt in der Strafprozessordnung, lies mal die Paragraphen 171 http://dejure.org/gesetze/StPO/171.html und 172 http://dejure.org/gesetze/StPO/172.html . In netteren Worten auch hier nachlesbar https://www.strafverteidiger-berlin....geschaedigter/
Im Übrigen ist es ja nicht so, dass Dein Schädiger nicht gepeinigt werden wird, denn wie Du berichtet hast, schreibt der Staatsanwalt Dir ja auch, dass er das Verfahren als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben hat. Mit anderen Worten: der Staatsanwalt sorgt zwar nicht für eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe, aber die Behörde voraussichtlich für eine Geldbuße. Die Motivation dafür ist m. E. recht schön hier https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit beschrieben, daraus auszugsweise: "Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben der Geldbuße (Synonym: Bußgeld) auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden. Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Geldbußen. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung) ..." Das mag alles, wie bereits angedeutet, nicht Deinen Erwartungen entsprechen, aber augenscheinlich geht wortwörtlich alles mit rechten Dingen zu, also eben nicht getreu "... da wird wohl wieder jemand jemanden kennen ..." oder "... (arbeitsscheue) Staatsanwalt ...". Derartige Formulierung haut man schnell mal raus, lesen sich ja auch sehr schön, aber nach meiner Einschätzung ist dies eben keine Bananenrepublik. |
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Danke an purple und HHH1961 für Eure Mühe und die Erläuterungen!
![]() Habe gerade ein klein wenig zum Klageerzwingungsverfahren bei Wiki gelesen. Der Staatsanwalt schrieb mir, dass das Verfahren gemäß § 153 Abs. 1 STPO eingestellt ist (wegen Geringfügigkeit). Bei Wiki stand der Satz: "Bei einer Einstellung wegen Geringfügigkeit (§§ 153 ff. StPO) ist die Klageerzwingung unzulässig". Hier hat der Gesetzgeber also schon in seinem Sinn vorgesorgt, dass er nicht zur Arbeit gezwungen werden kann............ . ![]()
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Parkschaden, Unfallflucht |
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