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#1
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bei vielen Verfahren erwirken Anwälte eine Einstellung gegen Auflagen ... bspw. eine Geldzahlung ... das ist unser Rechtssystem ... und im Zweifel wird (aus Sicht der STaatsanwaltschaft) zeit- und ergebnisorientiert entschieden (fast kein Urteil ist vorher klar und überall gibt es unwägbarkeiten, so dass man Kompromisse akzeptiert
![]() Ich hatte einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mit Nötigung angezeigt (und vielen Zeugen) ... der wurde eingestellt, der Gegner war auch auf seinen Führerschein angewiesen ... aber es gab wohl eine 4-stellige Zahlung ![]()
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Beste Grüße, Jochen Geändert von Sonnensegler (01.11.2015 um 17:50 Uhr) |
#2
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Nein bei Unfallflucht kennen sie keinen Spass. Leider ist unsere Rechtssystem so daneben, dass man auch die Arschkarte hat, wenn einfach jemand bezeugt es wäre Unfallflucht gewesen.
So ist es meinen Eltern passiert. Angeblich beim Ausparken jemanden angefahren. Der über 80jährige Opi (mit dem sie eh auf Kriegsfuß standen) aus dem 3. Stock hat es "genau" gesehen und leider eidesstaatlich bezeugt. Da hat es niemanden interessiert, dass Angaben über die Fahrzeugbeladung (voll mit Koffern), die Fahrerbeschreibung nicht stimmte und keine Schadensspuren am elterlichen Auto waren. Angebot der Staatsanwaltschaft München das Verfahren nach §153a und Zahlung von 750,- Euro einzustellen mit dem inoffiziellen Hinweis sie könnten auch weiterklagen, aber die Staatsanwältin würde da wenig Chancen sehen. Gutachten auf Kosten meiner Eltern war nicht mehr möglich, da der 'Unfallgegner' bereits nach außer Landes verkauft war, nachdem die elterliche Versicherung auch noch bezahlt hatte... Nach einer Beratung mit dem Anwalt und einer Risikoabschätzung über die Folgen, wenn sie den Prozess verlieren, haben sie dann - auch unter Berücksichtigung der Herzschwäche meiner Mama, die durch die Sache eh schon kurz vorm Krankenhaus stand -die Summe zähneknirschend bezahlt. An den Anwalt wurde dann nur noch der Versuch der Versicherung übergeben, die gezahlte Summe bei meinen Eltern zurückzufordern. Aber Verfahren wegen massiver Nötigung (Drängeln, Beleidigung, etc...) werden eingestellt, weil der Fahrer nicht zweifelsfrei zu identifizieren war (mir schon 2mal passiert, ohne Zahlung, etc..)... Willkommen in Deutschland... Statt seine Unschuld zu beteuern hätte meine Vater einfach nur behaupten müssen, er selber war an dem Tag bei einem Freund und er wüßte nicht wer gefahren ist. Auf die Fahrerbeschreibung passte weder er noch jemand aus der Familie... Geändert von demokrit (02.11.2015 um 09:16 Uhr) |
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#3
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Ich habe gestern meinen Kopf unter dem Arm getragen, bin in den Indoor-Spielplatz gegangen und habe fragen lassen, wem der Viano mit dem Kennzeichen XY gehörte.
Was war passiert? Meine Tochter (6 Jahre) öffnete die Beifahrertür. Ich hatte mit 1m Abstand zum Auto geparkt, aber die Tür schwang 1,02 m auf. Ergebnis: Kratzer in der Schiebetür vom V nebenan. Am Ende stellte sich heraus, dass das Auto dem Papa gehörte, dessen Kind meine Tochter zum Geburtstag eingeladen hat. Wir haben die Kontaktdaten ausgetauscht, ich habe meine Versicherung informiert und warte nun auf den Kostenvoranschlag. Shit happens.... Aber das regeln wir. Leider hat das ganze meine Tochter sehr getroffen. Meine Frau hat das heute morgen beim Frühstück angesprochen, woraufhin sie zu weinen anfing und nicht mehr in die Schule gehen wollte.... |
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#4
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Aber Du hast auf jeden Fall richtig gehandelt und tröste Deine Tochter, dass das nun wirklich nicht schlimm war. Ich hab für solche Fälle übrigens so Plastiknoppen an den Türen angebracht. Schaut ******e aus, aber verhindert meist schlimmeres. |
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#5
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Aber wollen sich die Papa's der Erstklässler schon am Anfang in die Wolle bekommen? Da ich alle Versicherungen bei derselben Versicherung habe, will ich mal versuchen, das über die Kinderhaftpflicht abzuwickeln, mal schauen, was mein Ansprechpartner in der Agentur sagt... Meine Tochter ist da sehr sensibel, meine Frau leider weniger... Ich werde heute Abend noch mal mit meiner Tochter sprechen. |
#6
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Tröste sie und mache ihr klar dass es wichtig ist zu seinen Fehlern zu stehen.
Mein Sohn hat es nach dem einen oder anderen Gespräch gelernt und seit dem haben wir ein sehr gutes Verhältniss zueinander - ich kann mich blind auf ihn verlassen. Die Kleinen sind erstaunlich lernfähig und -willig.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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#7
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Vor zwei Wochen beim langsamen Rückwärtsrangieren einfach das Piepsen der Parktronic überhört (Kinder haben mal wieder sehr laut durcheinander gequakt) und ein parkendes Fahrzeug mit meiner AHK am vorderen Nummernschild berührt.
Also einfach die Polizei gerufen und die haben ihren Job gemacht. Die waren auch schon nach zwei Minuten da, sehr freundlich und auf die 35,- Verwarnungsgeld haben sie auch verzichtet, weil ich eben nicht geflüchtet bin. Die Geschädigte hat mich mittlerweile angerufen, sie wird irgendwann ihre Werkstatt besuchen und den Schaden begutachten lassen. Da diese OPEL-Werkstatt aber bestimmt Umsatz braucht, werden sie an dem Corsa die komplette Front austauschen und locker ca. 1500,- bis 2000,- berechnen. Warten wir es ab. Bei einem tatsächlichen Lackschaden könnte ich das sogar verstehen, aber wenn mir jemand das Nummernschild verbiegt und dahinter alles in Ordnung ist, dann würde ich mich mit einem fuffi für das neue Kennzeichen zufrieden geben und froh sein, das der Verursacher sich gemeldet hat. Shit happens. Normalerweise wären wir für 2016 runtergestuft worden, jetzt geht es aber in der SF-Klasse einiges nach oben. Ich würde es wieder so machen. Unfallflucht, sei es auch nur ein verbogenes Kennzeichen, kann nicht hart genug bestraft werden. |
#8
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Ähnliches hatte ich mal mit meinem Mondeo. Da war mir jemand vorn and die Stoßstange gestoßen und die Stoßstange war ganz bisschen eingerissen, und der Abdeckring des Nebelscheinwerfers war kaputt. Da haben die in der Werkstatt Stoßstange, Nebelscheinwerfer nebst Abdeckung, Halterungen hinter der Stoßstange etc. angesetzt. Bilder wurden gemacht usw. Der Gutachter der Versicherung hat dann die Rechnung um alles erleichtert, was nur aufgeschrieben wurde, damit es "etwas mehr zu tun gibt". Am Ende war es doch nur die Stoßstange und die Abdeckung des Nebelscheinwerfers. ![]() |
#9
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Ich habe noch nie Unfallflucht begangen und werde es auch nie tun, es gehört auf jeden Fall bestraft.
Den Grund für derartig häufige Unfallfluchten sehe ich allerdings auch bei manchen Werkstätten. Kleine Schäden, die früher mal mit kleinem Aufwand und entsprechend günstig repariert worden sind, führen heute zu horrenden Reparaturkosten, die man nicht mehr selbst bezahlen kann und deswegen der Versicherung melden muss, Rückstufung garantiert. Bei einem leichten Auffahrunfall eines jungen Mannes auf das Auto meiner Frau kam am nächsten Tag der Opa(!) bei uns an und bat um eine vernünftige Reparatur mit Barzahlung. Jedem kann schnell mal was passieren, da fährst du 25 Jahre unfallfrei und in einem Jahr passiert dir gleich 2x was, wehe dein Gegner fährt mit dem Schaden in die falsche Werkstatt. Unser Zweitwagen und die Autos unserer Kinder werden in einer Werkstatt betreut, dort wird gar nicht gefragt, ob es sich um einen normalen oder einen Versicherungsschaden handelt, der Fall wird besprochen und es wird geklärt, wie aufwendig repariert wird. Ich möchte die Werkstätten nicht unter Generalverdacht stellen, aber wenn einige das Wort Versicherung hören, klingeln ihnen die Ohren. _______________ Gruß Jörg |
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#10
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Heute 'dockt' man einmal sanft an und hat die Rechnung für die komplette Stoßstangenlackierung im Briefkasten. |
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Stichworte |
Parkschaden, Unfallflucht |
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