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  #1  
Alt 19.10.2015, 20:22
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Guten Abend,

kann ja alles sein, dass es in Niederlande evtl. andere Gesetze gibt.
Bezüglich Fangseil am Fahrzeug zu befestigen und nicht das Fangseil über die Kugel.

Will ich ja nicht abstreiten.

Nur kann ich dazu sagen, dass dies hier bei uns alles Unsinn ist. Fangseil an das Fahrzeug zu befestigen.
Fangseil um die Kugel, sonst hab ich auch noch nie was anderes gesehen.


Ein Kollege kam heute Abend mit seinem neuen Unsinn Anhänger zu mir, um diesen mir zu zeigen. Anhänger von 10.2015. Also ganz neu.
Mit Kippvorrichtung, Auffahrrampen, Schloss an der Kupplung etc. etc.
Also vom Feinsten.

Das erste was mir aufgefallen ist, das Fangseil liegt um die Kugel.

Also gehe ich mal davon aus, dass dies hier immer noch erlaubt ist.

Ob EU hin und her. Wenn das hier verboten wäre, hätten die Hersteller doch längst reagiert.

Das befestigen des Fangseil ist doch mit der herkömmlichen Technik die wie sie hier, bekannt und erlaubt ist, sehr schwierig.

Da müste doch eine ganz andere Konstruktion her. Denke ich mal.


Trotzdem darf man halt nichts an der Hängerkupplung ändern.
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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  #2  
Alt 19.10.2015, 21:43
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Wie doch schon einige Schreiber hier erkannt haben, dient das Seil dazu die Auflaufbremse zu aktivieren, sobald die Kupplung von der Kugel fällt.

Dies funktioniert nicht, wenn der Kugelkopf aus seiner Halterung fällt und somit das Seil die Verbindung zum Zugfahrzeug verliert weil dies um den Kugelkopf herrumgeschlungen liegt. Ich möchte dem Anhänger nicht entgegenkommen. So ein Standardwohnwagen mit 1500kg und 100km/h hat schon ordentlich Wumms.

Bleibt das Seil jedoch am Fahrzeug, so wird der gezwungen hinter dem Zugfahrzeug herzulaufen. Durch das starke Bremsen des Anhängers wird im günstigen Fall das Gespann gerade gezogen. Hier darf der Fahrer aber auch keine Vollbremsung machen sondern solte zügig aber gefühlvoll das Gespann zum Stillstand bringen.

Meine Frage für alle die nicht an der Kupplung schweißen wollen, (Gefügeveränderung, Haftungsausschluss, etc.). Reicht es nicht aus, ein zweites Seil von der Abschleppöse mit dem Bremsseil zu verbinden? Somit ist doch auch eine permanente Verbindung mit dem Zugfahrzeug gewährleistet.

Die zweite Frage stellt sich, wenn ich an die ganzen ungebremsten Anhänger denke, die kein Bremsseil haben? Die rasen dann auch im ungünstigsten Fall in den Gegenverkehr? Was sieht der Holländer hier vor?
__________________
Gruß Ralf

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  #3  
Alt 19.10.2015, 22:02
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Zitat:
Zitat von Mopf0 Beitrag anzeigen
Wie doch schon einige Schreiber hier erkannt haben, dient das Seil dazu die Auflaufbremse zu aktivieren, sobald die Kupplung von der Kugel fällt.

Dies funktioniert nicht, wenn der Kugelkopf aus seiner Halterung fällt und somit das Seil die Verbindung zum Zugfahrzeug verliert weil dies um den Kugelkopf herrumgeschlungen liegt. Ich möchte dem Anhänger nicht entgegenkommen. So ein Standardwohnwagen mit 1500kg und 100km/h hat schon ordentlich Wumms.

Bleibt das Seil jedoch am Fahrzeug, so wird der gezwungen hinter dem Zugfahrzeug herzulaufen. Durch das starke Bremsen des Anhängers wird im günstigen Fall das Gespann gerade gezogen. Hier darf der Fahrer aber auch keine Vollbremsung machen sondern solte zügig aber gefühlvoll das Gespann zum Stillstand bringen.

Meine Frage für alle die nicht an der Kupplung schweißen wollen, (Gefügeveränderung, Haftungsausschluss, etc.). Reicht es nicht aus, ein zweites Seil von der Abschleppöse mit dem Bremsseil zu verbinden? Somit ist doch auch eine permanente Verbindung mit dem Zugfahrzeug gewährleistet.

Die zweite Frage stellt sich, wenn ich an die ganzen ungebremsten Anhänger denke, die kein Bremsseil haben? Die rasen dann auch im ungünstigsten Fall in den Gegenverkehr? Was sieht der Holländer hier vor?



Guten Abend,

genau, wenn die Kupplung von der Kugel getrennt wird.


Kupplung schweissen oder verändern, geht nicht. Siehe auch Beitrag von Andreas.


Aber da gebe ich Dir Recht. Ist das Fangseil am Fahrzeug befestigt, wo landet dies.

Nur ich denke mal, bei einer ungewünschten hohen Kraft wird das Fangseil, selbst wenn es am Fahrzeug befestigt ist reisen.

Schau mal wie dick dieses Fangseil ist. Das nimmt vielleicht nur einmal die Kraft auf.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

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Peter
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  #4  
Alt 19.10.2015, 22:16
kaltec67 kaltec67 ist offline
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Zitat:
Zitat von Mopf0 Beitrag anzeigen
Bleibt das Seil jedoch am Fahrzeug, so wird der gezwungen hinter dem Zugfahrzeug herzulaufen. Durch das starke Bremsen des Anhängers wird im günstigen Fall das Gespann gerade gezogen. Hier darf der Fahrer aber auch keine Vollbremsung machen sondern solte zügig aber gefühlvoll das Gespann zum Stillstand bringen.
Das ist kein "Ersatzzugseil" für den Anhänger!! Den Gedanken, einen vollgebremsten Anhänger mit diesem Seil im Überraschungsmoment noch kontrolliert zum Stehen zu bringen halte ich für etwas praxisfremd.
Es ist eine "Reißleine"! Diese hat nur die einzige Aufgabe, die Bremse auszulösen. Danach muß sie abreißen, damit das Zugfahrzeug nicht außer Kontrolle geraten kann.
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  #5  
Alt 19.10.2015, 22:28
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Zitat:
Zitat von kaltec67 Beitrag anzeigen
Das ist kein "Ersatzzugseil" für den Anhänger!! Den Gedanken, einen vollgebremsten Anhänger mit diesem Seil im Überraschungsmoment noch kontrolliert zum Stehen zu bringen halte ich für etwas praxisfremd.
Es ist eine "Reißleine"! Diese hat nur die einzige Aufgabe, die Bremse auszulösen. Danach muß sie abreißen, damit das Zugfahrzeug nicht außer Kontrolle geraten kann.


Guten Abend,

genau das sagte ich schon. Das Seil reist.

Das wird nur einmal gebraucht, im Falle des Abriss des Hängers von der Kugel.

Daher kommt mir auch das ganze sehr subjekt vor.

Gut, selbst wenn das Seil am Fahrzeug befestigt ist, reist es.


Es wird wohl geglaubt, in dem Fall, wenn die Hängerkupplung am Fahrzeug abfällt, mit Reisleine, wird der Hänger nicht gebremst.


Aber wo hat man das schon gehört.

Die abnehmbaren Hängerkupplungen reist ab.

Wenn die nicht richtig eingerastet ist fällt die gleich ab. Nicht aber wörend der Fahrt.


Aber wie bemerkt, wo sind dann die ungebremsten Hänger?

Die haben das Problem nicht. Die rauschen dann in den Gegenverkehr.
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Peter
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  #6  
Alt 20.10.2015, 00:43
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Es geht nur darum, dass der "Einhakpunkt" für das Seil im Abrißfall schon einige Kraft aufnehmen muß. Die Kupplung darf dadurch nicht beschädigt werden. Die wird ja nach Unfällen nicht gewechselt wie eventuell Sicherheitsgurte etc.
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  #7  
Alt 20.10.2015, 07:26
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Zitat:
Zitat von alexanderpeter Beitrag anzeigen
Es wird wohl geglaubt, in dem Fall, wenn die Hängerkupplung am Fahrzeug abfällt, mit Reisleine, wird der Hänger nicht gebremst.
Aber wo hat man das schon gehört.
Die abnehmbaren Hängerkupplungen reist ab.
Wenn die nicht richtig eingerastet ist fällt die gleich ab. Nicht aber wörend der Fahrt.
Aber wie bemerkt, wo sind dann die ungebremsten Hänger?
Die haben das Problem nicht. Die rauschen dann in den Gegenverkehr.

Es gab vor Jahren mal einen Rückruf (bei VW?) wegen abfallender (abnehmbarer) AHKs - also ist das vielleicht doch gar nicht soo abwegig.

Das ungebremste Anhänger, die ja meistens durchgängig mit 100km/h Zulassung bewegt werden, gänzlich ohne irgendwelche Sicherung auskommen, ist mir auch ein Rätsel. Aber anscheinend sind 100km/h schnelle 750kg nicht so gefährlich wie 80km/ schnelle 2.500kg....

@kaltec67 - Wie kommst du darauf, dass Anhängerkupplungen nach einem Unfall nicht gewechselt werden? Nach einem Auffahrunfall auf eine feste, bzw. montierte, abnehmbare AHK wird mindestens immer die Kugelstange gewechselt, meistens, je nach Heftigkeit auch noch die Traverse.
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Frank
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  #8  
Alt 20.10.2015, 08:02
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Guten Morgen,

hab da noch was im Netz gefunden bei § 41 StVZO.

Zitat: http://www.stvzo.de/stvzo/B4.htm#41
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Peter
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  #9  
Alt 20.10.2015, 09:00
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Hallo,

Danke für den Verweis auf die gesetzl. Vorschrift. Das dient dazu die Dinge zu versachlichen.

Bei der Vorschrift des 41 StVZO kann einem aber schon mal schwindelig werden. Wie viele "wenn dann" Regelungen darin enthalten sind das ist nicht mehr vergnügungssteuerpflichtig.

Der Abs. 9 ist da noch relativ verständich, wenn man die Regelung in dem Wirrwar denn mal gefunden hat

(Abs. 9)".........die Bremsanlage des Anhängers muss diesen, wenn dieser sich vom ziehenden Fahrzeug trennt, auch bei einer Steigung von 18 vom Hundert und in einem Gefälle von 18 vom Hundert selbsttätig zum Stehen bringen......."

Erstes Fazit: dem Gesetzgeber ist es egal wie und wo sich der Anhänger vom Zugfahrzeug trennt entscheiden ist danach nur dass er sich trennt. Ob die Kupplung versagt, der Kugelkopf abreißt / sich löst oder die Deichsel bricht spielt nach dem Wortlaut erst mal keine Rolle. Insofern ist das sogenannte "Abreissseil" welches "nur" über den Kupplungskopf gelegt wird im Fall der Fälle (Abnehmbare AHK war eben doch nicht richtig verriegelt o.Ä.) nicht ausreichend. Nur was tatsächlich ausreichend ist lässt sich zumindest nicht direkt erschließen, wie ist es, wenn das Abreißseil an dem Querträger der AHK hängt und dieser sich komplett löst......ich weiß, ich weiß - nein ich bin kein Befürworter noch detailierterer gesetzlicher Regelungen, ganz im Gegenteil die meisten Gesetze sind eh schon nicht mehr verständlich (s.o.) und of fällt sogar schon das bloße lesen schwer.

Schlussendlich hilft einem doch nur der gesunde Menschenverstand und da würde ich sagen (nicht dass ich für mich in Anspruch nehmen würde einen solchen zu besitzen ): Bei einer starren AHK ist der Kugelkopf als Befestigungspunkt für das Seil ok. (die Schlaufe sollte nicht über die Kugel rutschen können) bei einer abnehm- oder klappbaren AHK würde ich eher versuchen das Seil an anderer Stelle zu befestigen.
__________________
Grüße

Volker






Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
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