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Wenn ich die Aussage der Seite richtig verstehe bedeutet:
- Zitat - Mein Fahrzeug hat keine gültige Hauptuntersuchung. Kann ich trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen bekommen? Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind auch nach der neuen Regelung möglich, jedoch nur bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. - Zitat Ende - Verstehe ich das richtig, dass ich mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Reutlingen damit vom Kaufort die 100km offiziell nach Reutlingen fahren um hier dann einen TÜV-Termin zu bekommen? Gruß Konrad |
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Stichworte |
Gebrauchtwagenkauf, Kurzzeitkennteichen, Reparatur, TÜV |
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