Das ist richtig, wenn es sich um ein "gewöhnliches" rundes Schild mit rotem Rand einer Geschwindigkeitsbegrenzung handelt. Das muss nach Einmündungen / Kreuzungen stets wiederholt werden, sonst gilt anschließend die generelle Höchstgeschwindigkeit, innerorts 50 km/h und außerorts 100 km/h. Auf Autobahnen gilt vergleichbares, eine Begrenzung muss nach einem Kreuz oder einer Ein- Ausfahrt wiederholt werden.
Einziges Schild, bei dem keine Wiederholung an Einmündungen erforderlich ist, ist das rechteckige Schild "Zone" (üblicherweise 30 km/h). Damit wird ein ganzes Gebiet abgegrenzt, in dem dann die Geschwindigkeit gilt.
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