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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Insofern bin ich dafür, als häufig so etwas nicht ohne Grund passiert.
Wenn Alkohol im Spiel ist (ok, vielleicht eher weniger beim zitierten Ehepaar) kann das Schlimmeres vermeiden - nach dem Prinzip: diesmal eine Leitplanke, nächstes Mal ein Radfahrer.
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Gruß Reinhard |
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#2
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Als Antwort auf die eigentliche Frage:
Du MUSST gar nichts anzeigen - abgesehen davon, wenn du von wirklich heftigen Dingern, wie z.B. Raub, Mord, Totschlag, Brandstiftung etc. erfährst und die Durchführung durch eine Anzeige dann noch verhindert hätte werden können. Das es manchmal trotzdem Sinn macht, obwohl man selbst nicht geschädigt wurde, wurd ebereits erklärt... Gruß |
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#3
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Sehe ich genau so!
Auch ein meiner früheren Fahrzeugen wurde, angeblich unbemerkt, angefahren und nach Nennung von Zeugen wäre er - ganz plötzlich ![]() Das Unrechtsbewusstsein nimmt, meiner Meinung nach, seit Jahren leider extrem zu. Wer Mist baut sollte auch dazu stehen! Dafür gibt es die HPF.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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#4
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Meinst Du nicht genau das Gegenteil - dass es abnimmt ?
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Gruß Reinhard |
#5
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Recht und Unrecht - was ist was?
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#6
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Einfach mal von sich selbst ausgehen; Vermutlich würde sich ja jeder von uns bedanken, wenn sein Vahrzeug einfach mal so beim Parken von jemandem beschädigt worden ist, sich der/die Gutste frei nach dem Motto "Ist ja nur Sachschaden" oder "Trifft ja keinen Armen!" vom Acker macht und man dann zu den ganzen Unannehmlichkeiten auch noch auf seinen Kosten sitzenbleibt - im günstigsten Fall durch Hochstufung in der VK!
Ich würde mir allerdings gut überlegen, ob ich - fallbezogen natürlich - das ganze Anzeigenprozedere über mich ergehen lassen würde; Protokollaufnahme, Vernehmungen, danach evtl. eine Vorladung vor Gericht - in der man vom Rechtsverdreher des Verursachers als Verfahrenslaie i.d.R. ganz schön eingeseift werden dürfte, weil der ja schließlich vor seinem Mandanten einen auf dicke Hose machen muss - Kostenersatz für diese Bürgerpflicht leider Fehlanzeige!!! Da reicht u.U. eine kleines Zettelchen mit Ort, Datum, Uhrzeit und Kennzeichen an die Polizeinspektion. Den Rest übernimmt dann die Pozilei sebst und ein Geschädigter ist vermutlich froh über die "Schützenhilfe" Gruß Peter |
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#7
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Für mich ist das ein zweischneidiges Schwert. Auf der Autobahn hatte ich keinen Beifahrer, der Nummer und Ort hätte aufschreiben können. Eigentlich hätte man das Fahrzeug sogar anhalten müssen, um möglicherweise Schlimmeres zu verhindern, in dem Zustand, wie die beiden sich befunden haben dürften. Bloß wie mach ich das als Privater? Darf ich ja an sich auch gar nicht.
Bei dem BMW waren wahrscheinlich Alkohol oder Drogen im Spiel, das war so ein alter aufgemotzter 7er. (Nur mein Bauchgefühl, ohne jetzt irgendwas behaupten zu wollen) Dort hätte ich mit kompletter Familie (Frau + 4 Kinder) wenden und hinterher fahren müssen. Macht man das??? Am Ende geht der mich noch an, wenn er mitbekommt, was ich vorhabe... Grundsätzlich bin ich schon dafür Fahrerflucht (auch hart) zu ahnden. Aber meine eigene Sicherheit geht mit vor. Alex. |
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#8
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Also hat sich diese Anfrage doch schon erledigt! So muss jeder seine Entscheidung für sich treffen!
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#9
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![]() Zitat:
Ansonsten kann man Anzeigen auch online bei der Polizei stellen....und wenn du zu einem Verfahren als Zeuge geladen wirst, bekommst Du sehr wohl eine Kostenerstattung...ist zwar nicht der Hit...aber die Fahrtkosten kommen auf jeden Fall dabei raus..ggf. auch Verdienstausfall... Jan |
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