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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu solidmac für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
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![]() Zitat:
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
Folgender Benutzer sagt Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
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Jo, hab ich auch schon gelesen.
Find ich gut. Wäre auch zu heftig gewesen, wenn die beiden Autofahrer mit der Anzeige durchgekommen wären. Hoffen wir das die Straßenverkehrsbehörde, die solche Sachen zusätzlich und unabhängig von Gericht und Staatsanwaltschaft, auch so beurteilt. Manchmal siegt die Gerechtigkeit. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu DMA für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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Also die genaue rechtliche Lage kenne ich nicht wirklich. Aber ganz abgesehen davon, habe ich in der Fahrschule gelernt, dass man wenn man Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten wahrnimmt, diesen möglichst freie Fahrt zu ermöglichen.
Also im Zweifelsfall die Geschwindigkeit vermindern und ggf. rechts ranfahren, auch wenn sich das Einsatzfahrzeug von vorne nähert und am Überholen ist. Es vergeht heutzutage im Strassenverkehr ja sowieso kaum ein Tag, an dem man nicht zum Abbremsen genötigt wird, mal mehr mal weniger ... soll man da immer Anzeige erstatten? Da hätte man was zu tun ... Man fragt sich wer gestörter ist, der Anzeigeerstatter oder derjenige, der den ersten Strafbefehl unterzeichnet hat ![]() |
#5
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![]() Geändert von Jobo (12.02.2015 um 09:48 Uhr) |
#6
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Die logische + einzige Konsequenz...!
- ![]() Wir sind hier doch nicht in Belgien, wo die Feuerwehr trotz Alarmfahrt akkurat an der roten Ampel wartet...! (zumindest war das mal so...!) - ![]() Gruss Nico |
#7
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Die beiden Autofahrer, die den Notarzt angezeigt haben, möchte ich mal hören, wenn ihr Kind oder Enkelkind eine Tube Sekundenkleber verschluckt hätte und der Notarzt nach 25 Minuten langsam kommt und erklärt, er wäre im Stau gestanden und unter Beachtung der StVO ..............
_______________ Gruß Jörg |
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