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Ich habe meine 18" auch eintragen lassen müssen, obwohl eine ABE vorhanden war. Da steht in den Auflagen sinngemäß drin: Der korrekte Anbau ist durch einen Sachverständigen nachzuweisen (Anbauabnahme). Da bekommst Du einen gleichen Schriebs wie bei einer Abnahme ohne ABE. Ich habe den Prüfer gefragt, für was ich dann eine ABE habe, wenn ich trotzdem Abnehmen lassen muss... Da bekam ich zur Antwort, damit auch alle ander Auflagen erfüllt werden (Radhausverbreiterung / Spritzschutz / Laufflächenabdeckung / Lenkeinschlagbegrenzung / usw.) Lieber vorher die ABE mit ihren Auflagen lesen!
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Viele Grüße aus Thüringen Leo ✌🏻 |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu leo für den nützlichen Beitrag: | ||
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#3
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Hab ich 65€ bezahlt für Radabnahme und die 4cm Tieferlegung,geht !
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#4
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Ich hab es schon machen lassen, Preis kann ich im Moment nicht sagen, da die Buchhaltung im Steuerbüro ist...
Ich hatte aber einiges an Überredungsarbeit beim Prüfer, da die Radabdeckung nicht gegeben war. Früher war es mal nur die Lauffläche...
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Viele Grüße aus Thüringen Leo ✌🏻 |
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