Hallo,
alles gut, Nico lebt doch inzwischen in Frankreich und kommt nur noch zur Wartung des MP ins Stammland, da, wie er uns gelehrt hat, die Qualität der Wartung im Land des Herrn Macron nicht stimmt. In Deutschland wären darüber hinaus solche selbst lackierte, polierte und nanoversiegelte Abdeckungen der Bremzangen ohne ABE ohnehin nicht zulässig....
Ich wollte auch mal ein Kfz (MB 100) jenseites der Grenze zulassen, aber unser Fiskus ist ja bekanntermaßen sehr kreativ:
Private Halter inländischer Fahrzeuge, die am öffentlichen Verkehr teilnehmen wollen, müssen dafür in den allermeisten Fällen Kfz-Steuer zahlen. Das gilt laut § 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) auch für Halter im Ausland zugelassener Fahrzeuge, die sich aber in Deutschland befinden. Ausnahmen von dieser Besteuerung macht § 3 KraftStG. So sind ausländische Pkw und ihre Anhänger, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer von bis zu einem Jahr von der Steuer befreit. Das gilt allerdings nur bei Verwendung zur unentgeltlichen Beförderung. Ebenfalls vorbei mit der Steuerbefreiung ist es, wenn der oder die Fahrzeugnutzer ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.