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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Hallo Leute, ich hatte gestern Morgen einen Unfall auf der Autobahn bei dem ich Viano und Anhänger gegen die Leitplanke geknallt bin. Polizei usw. ist alles geklärt. Mein Auto ist VK versichert, der Anhänger, der einem Freund gehört der neben mir schlief hat nur eine Anhängerhaftpflicht. Die Frage ist jetzt, wie wird der Schaden am Anhänger selbst abgewickelt. Der Anhänger hat einen Totalschaden, Rahmen verzogen und Achse gebrochen.
Den Motorädern auf dem Anhänger ist nichts passiert. Es ist auch kein einfacher 2-3 Motorradanhänger sondern ein Eigenbau für 4 Motorräder. War ein Wohnwagen bei dem der Aufbau so umgebaut wurde damit dort 2 x 2 Motorräder drauf Platz finden. Der Anhänger wurde vor 2 Wochen nach §21 Vollabgenommen und angemeldet. Demnach also neuwertig und so nicht wieder zu beschaffen. Das doofe ist halt, das ich gefahren bin und der Anhänger nicht mir gehört. Hat vielleicht jemand schon Erfahrung mit so einer Situation gemacht? |
#2
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Hallo,
guck mal in deine Autoversicherung nach was da über Anbauteile und Anhänger steht! Die Haftpflicht dient nur dazu, wenn der Anhänger dir mal auf der Straße wegrollt oder so ähnlich. Wer ist ON01 / Unfallverursacher? Gruß Chris Geändert von Chrischy (13.06.2016 um 10:27 Uhr) |
#3
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Während der Fahrt ist bei mir der Anhänger mitversichert.
Gruß Emil |
#4
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Hallo
Wenn du gefahren bist, bist du Verantwortlich. Ob du da jemand anderes mit ins Boot nehmen kannst, wage ich zu bezweifeln! Nach neuerem ist auch die Anhängerversicherung mit in der Haftung wenn das Zugfahrzeug einen „Mist“ macht. Gab es früher so nicht. (Somit bekommt im Falle der Fälle, der Halter vom Anhang, auch Punkte!) Das heißt für mich seit dem, nur noch an Leuts verleihen, mit denen ich in so einem „Fall“ klarkomme! Genauso im Gegenzug, dass ich mir von Bekannten keinen mehr Leihe, sondern lieber beim Profiverleiher einen Miete und im „Zweifel“ bezahle ich meinen Eigenanteil und bin mit durch! (Beim Kumpel, wo die Fahrt geteilt wird und daneben Sitz/Schläft, ist schnell der Kaffee auf! Hätte ihm das so auch passieren können? Dann würde ich auf halben Schaden was versuchen, da raus zu kommen!) MfG Klaus |
#5
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Klaus hat es auf den Punkt getroffen!
Bei unseren Mietanhängern wurden die Beiträge fast verdoppelt. Andreas |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Andiklos für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
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Tja nette Sache ...also meine Versicherung sagte...wenn ich mit dem Anhänger angekoppelt! Einen Unfall verursache ist das Zugfahrzeug dran...das heißt es läuft über dieses, da der Hänger nicht alleine fahren kann...Dann müßte es ja in deinem Fall deine Autoversicherung mitbezahlen. Die separate Anhängerversicherung gilt bei mir nur wenn er abgestellt ist und einen Schaden verursacht..was ja eigentlich nicht geht.
Also frag mal deine Versicherung was sie dazu sagt und wenn nein nen Anwalt. Gruß Holger |
#7
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![]() Zitat:
Holger, der Hänger gehörte aber nicht dem TE.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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