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Alt 05.04.2016, 18:05
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ErVahrener Nutzer
 
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Das hängt davon ab worum es geht, und was die Lage der Dinge ist.

Meine Erwartungshaltung kann da durchaus bei 2 Stunden liegen, wenn es um einfache Auskünfte oder Terminabspracehn geht. Sie kann sich aber auch auf mehrere Tage ausdehnen wenn (z.B. bei einer Kulanzanfrage) klar ist, dass sowieso erst die Antwort einer dritten Instanz abgewartet werden muss.

Um unnötigen Unmut oder Missverständnisse auf irgend einer Seite zu vermeiden erkundige ich mich bei Rückrufangeboten darum immer, bis wann ich den Rückruf spätestens erwarten darf.
Entspricht die Antwort dann nicht meinen Vorstellungen kann ich nochmal entsprechend nachdrücklicher werden, oder mich ggfs auf die Suche nach Alternativlösungen machen.

Wenn dann Zusagen doch nicht eingehalten werden hat man zumindest einen klaren Fixpunkt für eventuell folgende Diskussionen...
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