Zitat:
Zitat von Kurthi
Hä? LKW Überholverbot mit meiner Wohndose? Kann mich da bitte jemand aufklären?
|
LKW Überholverbot gilt ab einem zulässigem (Zug-)Gesamtgewicht über 3.5t - außer für PKW.
Also, wenn zGG Zugfahrzeug plus zGG Anhänger > 3.5t und Zugfahrzeug kein PKW (also zB. Vito mit LKW-Zulassung oder eben auch Wohnmobil = Sonder-KFZ), dann gilt das Schild LKW-Überholverbot.
Schwachsinn, aber so ist es.