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Alt 31.05.2016, 19:48
Gaststarter
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Auf dem Bild geht es um keine Kupplungsgeschichte, außer das sie stören (können) würde.

Zum anderen Thema: Ja, keine gesetzliche Vorschrift, aber im Falle eines (Un-)Falles oder als Ursache eines Schadens, wird man Pech haben.
(Verfolge diese Art von Urteilen seit langem..)
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