Hallo,
eine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für Kupplungs- oder sonstige Fahrradträger ist mir nicht bekannt, allerdings geben die Hersteller von Trägersystemen oft /meist eine max. Höchstgeschwindigkeit vor.
Allerdings ist mir nicht bekannt welche Folgen die Überschreitung dieser Geschwindigkeit hat.
M.E. kann es eigentlich nur im Falle eines Unfalls zu Problemen kommen, sprich die Versicherung könnte den Kaskoschutz versagen oder bez. eines Haftpflichtschadens evtl. Regress nehmen, wenn der Unfall kausal durch die Überschreitung der vom Hersteller vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit ausgelöst oder die Folgen verstärkt wurden.
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Grüße
Volker
Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
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