Grundsätzlich ist die Rechtslage so dass ein Verkäufer nicht verkaufen muss, auch gibt es bei Preisauszeichnungen ein Recht auf Irrtum, man muss auch nicht zu einem falsch ausgezeichneten Preis verkaufen.
Der Käufer macht dem Verkäufer ein Kaufangebot was dieser nicht annehmen muss, aus was für Gründen auch immer.
Leider ist das Autohaus im Recht, ich verkaufe auch nicht wenn mir jemand ganz komisch kommt.
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Ich liebte meinen V!
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