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Alt 17.09.2012, 08:26
VITO-Power
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Es ist nicht hilfreich, wenn man aus Unwissenheit falsche Aussagen trifft ...

Leasing unterscheidet sich hauptsächlich durch zwei Arten ... Voll - und Teilamortisation.

Vollamortisation = Leasingraten (einschliesslich Sonderzahlung) decken den Anschaffungswert und die Finanzierungskosten komplett ab

Teilamortisation = Leasingraten decken Anschaffungskosten und Finanzierung nur teilweise ab, gewöhnlich werden Abnutzung und Finanzierung der Laufzeit abgedeckt.

Bei Vollamortisation ist die Kilometerleistung währendder Leasingdauer des Fahrzeuges egal, die Leasingdauer selbst bestimmt ob das Lasingobjekt beim Leasingnehmer oder Leasinggeber aktiviert wird, eine Übernahme des Leasingobjektes durch den Leasingnehmer darf zu Beginn des Leasingvertrages nicht feststehen.

Fahrzeuge werden nahezu ausschliesslich mit Teilamortisation verleast.
Hierbei bestimmt die Leasingdauer und die Kilometerzahl den Restbuchwert.
Durch die Kiometerzahl kann ich hierbei auch nahezu eine Vollamortisation gestalten.
Bei der Teilarmotisation wird immer ein Restwert festgelegt, zu dem das Leasingobjekt nach der Leasindauer verwertet werden muss, um die Gesamtkosten zu decken. Die Vertragsart bestimmt, wer dieses Verwertungsrisiko trägt. Meist hat die Leasinggesellschaft ein Andienungsrecht, der Leasingnehmer muss also das Leasingobjekt erwerben, wenn die Leasinggesellschaft das verlangt. Dies wird dann der Fall sein, wenn der Restwert auf dem Markt nicht erzielbar ist.
Auch hier hängt es wieder von der Leasindauer ab, bei wem das Objekt aktiviert wird. Zur Aktivierung beim Leasinggeber darf der Kauf durch den Lasingnehmer bei Vertragsabschluss nicht feststehen. Daher lasse ich mir als Nebenabrede immer bestätigen, dass ich das Recht habe, eine Person zu bestimmen, der das Fahrzeug zum Restbuchwert zu verkaufen ist, wenn die Leasinggesellschaft das Andienungsrecht nicht geltend machen möchte, da ich den Restwert des Fahrzeuges immer recht niedrig ansetzen lasse, so dass die Leasinggesellschaft hier ein gutes Geschäft machen könnte (sie muss mir das Fahrzeug ja normalerweise nicht verkaufen und eine vertragliche Nebenabrede mit einem Verkauf an mich wäre steuerschädlich. Nicht verboten ist aber die Vereinbarung an jemand anderen Verkaufen zu lassen ... Ehefrau, Freund, Kind, Geschäftspartner, Zweitfirma ...)

Dies nur als ganz kurzer Umriss zum Thema Leasing.
Das Geschrei fängt meistens bei der Rückgabe des Fahrzeuges nach Ende der Leasingdauer an, wenn der Leasingnehmer nicht wusste, was er unterschrieben hat, die Gesellschaft jeden Kratzer abrechnet, oder das Fahrzeug nicht an den Leasingnehmer zum Restbuchwert, sondern zum zeitgemäßen Restwert (evtl. höher) verkauft oder eine entsprechende prozentuale Entschädigung des Differnezbetrages verlangt.

Man sieht also, dass eine Leasingrate von 1000 Euro überhaupt nichts aussagt, solange man nicht die Rahmenbedingungen kennt. Mindestens Leasingdauer, Restbuchwert (bei Vollamortisation dann halt null); Anzahlung sind wichtig und müssen mindestens den Anschaffungswert des Fahrzeuges plus die Finanzierungskosten ergeben.

Bei 38.000 Euro Kaufpreis würde das also bedeuten:

36 Monate Leasing, keine Anzahlung:

38.000 Euro + ca. 3.000 Euro Finanzierungskosten = 41.000 Euro / 36 Monate = 1138 Euro / Monat (Vollamortisation)

38.000 Euro + 4.000 Euro Finanzierungskosten - 10.000 Euro Restbuchwert = 32.000 Euro /36 Monate = 889 Euro / Monat Teilamortisation

Bei einer Teilamortisation sind die Finanzierungskosten regelmäßig höher, da der zu finanzierende Betrag über die Dauer höher ist (geringere Abzahlung) Durch eine Anzahlung kann man die Finanzierungskosten stark vermindern.

Wichtig bei der ganzen Betrachtung ist der steuerliche Vorteil, der genutzt werden kann, sowie der spätere Verbleib des Leasiniggegenstandes. Hierdurch bestimmt sich, wie ein Leasingvertrag aussehen sollte. Privatleasing ist in den meisten Fällen nur ein Geschäft für die Leasingbank, da die steuerlichen Vorteile entfallen, die rechtlichen Nachteile des Leasing aber bestehen bleiben. Vorteil bleibt lediglich die Rückgabemöglichkeit des Fahrzeuges, wenn die Leasinggesellschaft kein Andienungsrecht hat. Die (ich glaube Plus3 heisst sie) Finanzierung von Mercedes garantiert aber auch eine Rücknahme zu einem Restwert bei einer Restwertfinanzierung. Damit fahre ich privat sogar besser als mit Leasing ...

Geändert von VITO-Power (17.09.2012 um 10:38 Uhr)
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