Hallo in die Runde
Thema ist zwar eigentlich schon tot ich stehe aber genau vor der gleich Fragestellung.
Meine Erkenntnis bisher:
Da der Betrieb mit Anhänger das ZGG des Vaus auf 3100kg (bei der 2940kg Version) erhöht ist auch eine Erhöhung des ZGG ohne Anhänger über Gutachten einfach möglich - Preis ca500€.
Meiner ist leider von 06.2008 und darf nur 2,94t - Mit Gutachten 3,1t.
Für die ab 09.2008 müsste dann aber was technisch geändert worden sein wenn hier ein Zulassung des Chassis bis 3,2t ungeachtet 4x4 oder v6 als sonder möglich war.
Die Ausnahme des V6 könnte ich mir noch mit CO2 und Vmax erklären ... die 4x4 Ausnahme zu erklären wird aber schwierig.
Hat sich dbzgl. mal einer die SA-Nr der Teile angeschaut (Achse, Aufhängung, Feder etc.)? In wie weit sind die Identisch? Wenn es die identischen relevanten Teile (Schräglenker, Bremse etc) sind sollte doch einer 3200kg Abnahme beim TÜV nichts im Wege stehen?
BTW im EPC habe ich bzgl. der Codes XA2 (2,94t) und XA5 (3,2t) bis dato an der Hinterachse keine unterschiede gefunden. Ich habe aber auch keine eindeutige FIN von einem 3,2Tonner
Das Felgen Thema bleibt aber ....gibt wohl nur die B66560339 mit 225 55 r 17 c Reifen 102 /104 oder Einzelzulassung Dritthersteller für die 1700kgHALast.
Vielleicht belebt das die Diskussion wieder.
Grüsse
Geändert von kacy (08.09.2022 um 21:57 Uhr)
|