Thema: Kulanzantrag
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Alt 25.08.2018, 17:55
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milka milka ist offline
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Vorförderpumpe = Wasserpumpe?
Ich hätte ja eher auf eine Kraftstoffpumpe getippt. Aber Helmut hat meistens Recht . Ist aber egal, die Bastelei ist bei beiden bestimmt keine schöne Sache. Und im Prinzip hast Du Recht. Aber auf Neuteil von MB + Einbau von MB auf Garantie? Ich glaube ja eher an Gewährleistung. Welche aber auch nur so lange gilt wie das Restfahrzeug noch Gewährleistung hat. Wenn das Teil vorher auf Gewährleistung eingebaut wurde. Teileaustausch verlängert NICHT (in keinem Fall) die GEWÄHRLEISTUNG, auch nicht für die ausgetauschten Teile.
Garantie ist IMMER freiwillig und an Bedingungen geknüpft von demjenigen der sie gewährt.
Anders sieht es aus bei einer "normalen" Reparatur oder Handwerksleistungen. Hier gibt es auf die eingebauten Teile bzw. Arbeiten schon Gewährleistungsansprüche, nicht Garantie. Diese haben aber oft völlig andere Laufzeiten. Meist von Gerichten festgelegt.


Gruß Herbert mit Tapatalk, wünsche Allen eine knitter- & knatterfreie Vahrt
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Milka

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MfG Herbert

Geändert von milka (25.08.2018 um 18:22 Uhr)
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