Einzelnen Beitrag anzeigen
  #17  
Alt 14.02.2018, 10:39
trischter trischter ist offline
ErVahrener Nutzer
 
Registriert seit: 02.06.2017
Ort: Aschaffenburg
Vahrzeug: T4
Baujahr: 2001
Motor: 2,5TDI AJT
trischter´s Fotoalbum
Beiträge: 268
Standard

Zitat:
Zitat von thw Beitrag anzeigen
In der Praxis wäre es schon sinnvoller wenn bei starken Regen die zusätzliche Rückleuchte einschalten dürfte, würde die Verkehrssicherheit ein "bischen" erhöhen.
Garantiert wärs super, von ein bis zwei 21W-Rückleuchten bei starkem Regen als Hinterherfahrender 'erleuchtet' zu werden... .b.


Ich wäre ja tendenziell dafür, dass das Benutzen der Nebelschlussleuchte(n) mit einer automatischen Geschwindigkeitsdrosselung auf 50km/h verknüpft werden sollte.
Da die Benutzung ja erst ab einer Sichtweite von 50m erlaubt ist, und bei Sichtweiten unter 50m maximal mit 50km/h gefahren werden darf, wär diese Drossel erstens gar nicht so dumm (von diversen Ausnahmesituationen mal abgesehen) und zweitens würden die dep.perten Benebelten so nicht vergessen, bei feinstem Sonnenschein die Lampen wirder auszumachen.
Die Hannesse, die bei null Sicht ihren Dampfer mit 120 Klamotten in den Nebel rammen, gehn mir gewaltig aufn Senkel.
Hirn aus, aber hauptsache Nebelschlussleuchte an.
Schon als Hannibal mit seinen Elefanten über die Alpen gewandert ist, wusste er, dass man nicht schneller marschieren kann als man sich zu orientieren in der Lage ist.
__________________
Irgendwann, irgendwo, triffst' auf jeden Fall amoi den Sensenmann. Und in dem Moment denkst gewiss nedd "mei, I hätt viel öfter ins Büro g'sollt!"
Mit Zitat antworten
Folgende 6 Benutzer sagen Danke zu trischter für den nützlichen Beitrag: