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Alt 19.02.2016, 07:12
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So, noch einmal und definitv - es gibt bei Mercedes Dieselmotorsteuerung KEIN DEFEAT DEVICE oder eine ähnliches!!!

Als f(Umweltbedingungen=Aussentemperatur, Luftdruck) wird bei bestimmten Betriebszuständen (Kälte, Überhitzung, Höhe) zum Schutz der emissionrelevanten Bauteile AGR-Ventil/-Kühler/-Einleitung, DOC=HC-Oxi-Kat, DPF und SCR-Kat sowie der Kolbenringe und des Motoröls eine geänderte Ansteuerung gefahren - die aber in sogenannten Off-Cycle-Tests (ARTEMIS, NEAMIS, BAB130, ADAC-ECO, FTP-Highway etc.) außerhalb der Gesetzgebungsgrenzwerte IMMER mitbetrachtet und angepaßt werden. IMMER!!! Und wenn ein Fahrzeug im Off-Cycle "durchfällt", MUSS nachgebessert werden und zusätzlich immer ein NEFZ (EU-Gesetzgebungstest) gefahren werden. IMMER!!!

Schutz bedeutet in diesem Fall, dass bspl. AGR-Bauteile nicht von Kondensat+Russ "verlacken" - versotten, das Oxi-KAT u. DPF nicht zukleben bzw. unkontrolliert abbrennen, das das Kolbenringpaket nicht verklebt und sich in die Zylinderlaufbahn einarbeitet - samt Kolben******r, das das Motoröl nicht unnötig durch Reg.-Versuche "verdünnt" wird und der Schmierfilm irgendwann abreisst - Lagerschäden, und und und....

Und der TÜV wird erst hinzugezogen, wenn alle relevanten Grenzwerte eingehalten sind. Und der TÜV kann auch die Ergebnisse der Off-Cycle einsehen, jedoch sind diese bisher nicht zulassungsrelevant - so ist das Gesetz!

Mit diesem Hintergrund sollte man die Klage der geldgeilen Amis betrachten und - ein angloamerikanischer Lawyer/Attorney LL.M.A. bekommt KEINE FIXE VERGÜTUNG nach einer Gebührenordnung für Rechtsanwälte vergleichbar mit dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG = ehem. BRaGO). Vielmehr wird in vertragsrechtlichen Angelegenheiten meist ein Honorar auf Stundensatzbasis vereinbart, wobei mit Stundensätzen zwischen USD 200,00 und USD 500,00 (teilweise auch mehr) zu rechnen ist.

In deliktischen Fällen, etwa in schweren Unfallsachverhalten oder bei den bekannten Sammelklagen, den sog. CLASS ACTIONS, sind fast immer auch ERFOLGSHONORARE üblich, die sich im Bereich von 30 – 40 % der zu erstreitenden Summe bewegen.

Bei Streitwerte von 1 - xx Billion $ (= Milliarden €) lohnt sich jeder juristische Winkelzug! Und in Amerika hat der Anwaltsstand einen extrem schlechten Ruf, leider. Ich habe Juristen in der Familie und die haben ihre Auslandspraktika lieber bei der State-Police auf Streife gemacht als in einem Attorney office den Makel eines Halsabschneiders zu geniesen....

So, jetzt noch einmal diesen Text lesen...und sich eine eigene Meinung bilden

Zitat SPON:
"Hinter dem Verfahren gegen Daimler steht der bekannte US-Anwalt Steve Berman, der bereits General Motors und Toyota mit Sammelklagen zu schaffen machte. Seine Kanzlei Hagens Berman hatte am 18. September - noch am Tag des Bekanntwerdens des VW-Skandals - begonnen, Mandanten gegen die Wolfsburger zusammenzutrommeln."


Der Titel "Halsabschneider" kommt da nicht von ungefähr...

Geändert von BenzTowner (19.02.2016 um 07:37 Uhr)
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