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Alt 24.01.2019, 10:00
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Zitat von V122 Beitrag anzeigen
Habe heute mit dem Zoll telefoniert, die erste Bearbeiterin meinte, da liegt ein Fehler vor, der Zweite sagte dann als *im Brief steht sitzpläte bis maximal 6 und deswegen kam dieser bescheid, nur läuft es wohl darauf hinaus, das der Zoll verlang, das diese Befestigungen entfernt werden und ich das vom Tüv eintragen lassen muss das das Fahrzeug nur 2 Sitzplätze hat, unter diesen Bedingungen ist es wieder möglich LKW Steuer zu zahlen.



Für mich eine bodenlose Frechheit. Ich werde mal beim KBA anrufen was die dazu sagen.
Die Aussage bezüglich Anzahl der Sitzplätze ist Quatsch. Entscheiden ist das Verhältnis der Flächen zur Personen- bzw. Güterbeförderung zu einander.
Der "Laderaum" muss schlicht größer als der Passagierraum sein und dazu gibt es eine definierte Rechenformel an die sich auch der Zoll halten muss.
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Gruß aus OWL
Helmut


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