Zitat:
Zitat von @venture
Zu beachten ist, das in D-Land am Sonn- und Feiertagen ein MP mit WoWa wohl nicht fahren darf, weil Sonder-Kfz und kein PKW. Das wurde auch hier im Vorum mal diskutiert.
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Lutz, darauf würde ich es in jedem Fall drauf ankommen lassen. Ich fahre mit meinem MP auch mit Bootstrailer am Wochenende und solo auch auf jede Fähre als PKW.
...ohne die Diskussion an dieser Stelle wieder aufnehmen zu wollen. Auf der Verkehrsministerkonferenz 2015 wurde beschlossen, dass Wohnwagen und sonstige Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW bis 3,5t und Sonderkfz (WoMo) auch an Sonn- und Feiertagen geführt werden dürfen. An diesen Beschluss halten sich auch die meisten Bundesländer.