EIGENTLICH ist im Kaufvertrag die gewerbliche Nutzung angabepflichtig ?!
Ob nun Taxi, Fahrschule, Mietwagen, Leasing ist da nicht im Vordergrund.
Vorteil - jeder gewerbliche Verkäufer MUSS Gewährleistung geben, der private Verkäufer kann es ausschliessen.
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Gruß Reinhard
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