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Alt 26.04.2018, 07:15
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Metaphore Metaphore ist offline
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Vielen Dank für die Hinweise! Ich habe jetzt nochmal die "EG Übereinstimmungsbescheinigung" (COC) gesichtet - und in der steht was interessantes!

In meiner Zulassungsbescheinigung steht als Bereifung 205/65R16C 103/101T (99H).
Im COC ist in den Bemerkungen (50.) aber auch 225/55 R17 reinforced aufgeführt!

Im Gutachten steht:
Zitat:
G72 Ist die Reifengröße 225/55R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
Das bedeutet, dass ich gem. Auflage keinen Tacho-Nachweis erbringen muss (Diese Auflage gilt für die 255/40R19). 245/40R19 gibt es anscheinend üblicherweise im Handel nicht mit einem LI größer 98, womit diese Reifengröße gar nicht in Frage kommt. Die 245/45R19 wären wieder mit einer Tacho-Auflage versehen, die allg. auf einen abweichenden Abrollumfang abzielt und da dieser von den beiden Serienbereifungen abweicht würde diese Auflage auch greifen).

Fazit: 255/40R19 wg. Serienbereifung in COC ohne Tacho-Auflage möglich.
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Wahrlich, keiner ist Weise, der nicht das Dunkel kennt...
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