Einzelnen Beitrag anzeigen
  #21  
Alt 20.06.2015, 13:58
A2V
Gast
 
A2V´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Ihr solltet euch die Bedingungen der Mobilitätsgarantie mal genau durchlesen!
Meine persönliche Meinung:
Bei geschilderter 45 Jahre andauernder Stammkundschaft erwarte ich eigentlich nicht irgendwelches Rechtsprozedere oder möchte im Vertragskauderwelsch rumwühlen. Was kostet der Unterhalt eines Smarts, um den Stammkunden für überschaubare Zeit mobil zu halten, wenn bei der Rep mal was nicht nach Plan läuft?
Ein Schelm, wer in diesem Fall jetzt noch Gedankenspiele eines Verkaufsmitarbeiters einfließen lässt.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: