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Alt 21.04.2016, 07:35
Eumeltier Eumeltier ist offline
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Zitat von Kurthi Beitrag anzeigen
Hä? LKW Überholverbot mit meiner Wohndose? Kann mich da bitte jemand aufklären?
LKW Überholverbot gilt ab einem zulässigem (Zug-)Gesamtgewicht über 3.5t - außer für PKW.

Also, wenn zGG Zugfahrzeug plus zGG Anhänger > 3.5t und Zugfahrzeug kein PKW (also zB. Vito mit LKW-Zulassung oder eben auch Wohnmobil = Sonder-KFZ), dann gilt das Schild LKW-Überholverbot.

Schwachsinn, aber so ist es.
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