Also ich habe einen e9*2001/116*0048*07 - für den ist im COC wie oben beschrieben auch noch eine 17" Beräderung angegeben und in den Gutachten steht meistens, dass kein Tacho-Nachweis zu erbringen ist, wenn der Eintrag vorhanden ist.... Was steht denn bei Dir unter K in der Zulassungsbescheinigung?
Ich glaube im schlimmsten Fall muss man den Tacho justieren lassen und ggfs. beim Tüv einen NAchweis erbringen. Aber damit bist Du nicht bei einer ABE-Freigabe ohne Tüv.
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Wahrlich, keiner ist Weise, der nicht das Dunkel kennt...
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