Zitat:
Zitat von VITO-Power
Eben ... die Erhöhung der Achslast muss ausdrücklich unter Ziffer 22 aufgeführt werden.
Bei mir ist unter 22 nichts über die Achslast zu lesen. Lediglich das zGG erhöht sich um 100 kg.
Evtl. gibt es ja Unterschiede zu Mopf und Vormopf oder zwischen den Gewichtsklassen.
Als Lösung könnte man sich die unter 22 eingetragene erhöhte Achslast ja auch austragen lassen ... oder in Verbindung mit den Felgen / Rädern die Achslast beschränken lassen ...
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Ich vermute mal eher dass es fehlerhafte Fahrzeugscheine gibt.
7.1/ 7.2 ist klar formuliert und lässt, meiner Meinung nach, keinen Raum für eine Erhöhung.
https://autoversicherung.nafi.de/mak...faden_fb-i.pdf
Zudem sollten die richtigen zulässigen Gewichte im COC stehen.