re.
Selbst ich als „Fachmann“ blicke da schon lange nicht mehr durch!!!
Früher war eine Grauzone auch ein gewisses Schutzschild! Heuer ist man dran ob Mann´s wusste oder nicht. Und Gerichte haben da auch ihre Probleme mit!
Was „früher“ eine ABE war, ist heute das E-Prüfdingens. Für was ein E dann steht, ist nachvollziehbar überprüfbar.
Wenn man einen Träger bastelt und´s passiert was, ist doch erst einmal der „Kleinste“ der, dem´s an den Ohren gezogen wird.
Ein Schwellerrohr besser Basteln, vor allem fest bekommen/Haltekrams, geht viel besser als das was man mit E-Zeichen bekommen kann. Aber trotzdem ist bei einem Fall, da wo kein E dran ist, man der **** nach heutigem. Auch wenn bei einem Crash der mit Prüfzeichen früher weggeflogen wäre uninteressant weil dann erst ein mal die Beweislast bei einem liegt. Von daher dürfte das mit einem Träger (der was trägt) viel gravierender sein!
Eben weil wir hier gerade dran sind, darf doch „genau“. Daher die Frage.
MfG, Klaus
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