So, also:
Mit der alten Klasse 3 bekommt man im LKW-Bereich den C1E eingetragen (altersmäßig unbeschränkt).
Nur auf Antrag(!) bekommt man bei der Umschreibung die Klasse CE79 eingetragen.
Da geht es um die Besitzstandswahrung eben der genannten Kombi 7,5 t + 11 t Anhänger, die nicht mehr in die C1E fällt (C1E = max 12 t).
Diese Klasse CE79 wird aber ohne Gesundheitstest mit 50 ungültig.
Aber auch ohne Führerscheintausch (also mit der Klasse 3) darf man Züge, die nicht in die C1E fallen, über 50 nicht mehr ohne Gesundheitstest fahren.
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