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Alt 23.10.2018, 10:28
gajukl
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gajukl´s Fotoalbum
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Danke für den Link, jedoch nicht immer ist das Original frei bzw einfach zu erhalten. Wie auch immer, der Link zum Original des Gesetzestext ist sicherlich gemeint. Auf den von mir geposteten beiden Links konnte ich jedoch inhaltlich keine Abweichung feststellen. Daher wird der Text da wohl ebenfalls richtig sein. Man könnte jetzt grammatikalisch philosophieren, macht aber wenig Sinn.
Ich lese recht eindeutig zu Beginn eine Limitierung der Gesamtmasse auf 3500kg.
Warum dies durch eine Klammer und das Wörtchen "auch" aufgehoben sein soll, könntest evtl. mal noch eben erläutern.
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