re.
Zeitgenössisches Tounig ist gestattet. (Aus den jeweiligen „Epochen“.)
Eine Folierung dürfte für den, z.B. W638, nicht auf dem Zettel stehen!
MfG, Klaus
PS einmal ein H-Kennzeichen bewilligt, heißt nicht das es auch nicht wieder aberkannt werden kann! (Ab wann etwas Kulturgut ist, ist "immer" auch Ermessenssache.)
Psps vielleicht findet sich noch eine Kassette mit Modern Talking! Dass wäre auch „Zeitgenössisch“. :-DDD
Geändert von Cooper40 (26.02.2019 um 09:28 Uhr)
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