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Alt 14.02.2018, 14:17
trischter trischter ist offline
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Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
Und ich dachte, die Regel "Rechts vor Links" zu beachten schadet nie...!?
Beim Ausfahren aus nem verkehrsberuhigten Bereich biste immer wartepflichtig gegenüber allen anderen. Da gilt kein Rechts-vor-Links, selbst wenn an der vorbeiführenden Strasse kein (Vorfahrts-)Schild steht.

Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
Und das Einschalten des Warnblinkers beim Rückwärtsraussetzen auf eine Straße ist nun wohl auch irregulär...?!
Ja, darf man nicht, auch wenns der Bequemlichkeit (oder Unmöglichkeit mangels Vorhandensein, jemanden zum Einweisen wie an sich vorgeschrieben, abzustellen) wegen, niemand macht.
Rechtlich auch (fast) wurscht. Wennst rückwärts jemandem oder jemand dir reinschallert, biste eh mindestens mit schuld.
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Irgendwann, irgendwo, triffst' auf jeden Fall amoi den Sensenmann. Und in dem Moment denkst gewiss nedd "mei, I hätt viel öfter ins Büro g'sollt!"
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