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Alt 09.12.2010, 17:29
hannebambel hannebambel ist offline
Vrischling
 
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Standard Nachtrag

Inzwischen hat mir der Tüv geantwortet:

Reifengröße wäre nicht in einem Vergleichsgutachten. Außerdem hätte das Auswirkungen auf die Bremsleistung.

Meine Anwort: OK, aber der Abrollumfang würde doch kleiner werden und das müsste die Bremswirkung verstärken und nicht verschlechtern.

Tüv: Hallo Hr. Schön,

Sie haben recht, wenn der Abrollumfang zu klein wird und somit der Hebel auf die Bremse kleiner ist bremst das Rad stärker.
Allerdings darf das Rad nicht überbremsen. Daher gibt es bei der Entwicklung des Fahrzeugs eine Bremsenberechnung
und darin ist festgelegt, welche Abrollumfänge bzw. Radhalbmesser für diese Bremse zugelassen sind.

Frage: Welchen Zweck hat denn dann ein ABS-System? Und weitere Frage: Der Abrollumfang beim Serienreifen 195/70 R15 liegt bei 205,5. Der beim 205/60 R16 läge bei 205. Differenz also die -0,5 cm . Wenn ich dass mal alle in Radien umrechne (dividiert durch Pi und durch 2), dann komme ich auf 32,72cm und 32,64cm. Differenz also 0,08cm oder 0,8mm. Ergo hätte der 195er, wenn das Profil um 0,8mm abgefahren ist die gleichen Daten wir der neue 205er. Wenn also die o. g. Aussage zutrifft, müsste ich ja den 195er sofort abmontieren, wenn er 0,8mm abgefahren ist, oder???

Lieg ich mit meiner Annahme richtig oder mach ich einen Denkfehler???
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