Kontrolle...?!?
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand gilt die Mindestprofiltiefe auf der gesamten Lauffläche.
Ein Kundendienstmeister meiner MB-Niederlassung meinte jedoch heute zu mir, dass der angelichtete Schlappen meiner Ersatzmobilität völlig in Ordnung sei, und frei von Strafsanktionen wäre, da die mittleren Profilrillen noch ausreichend Profil hätten...?!?
Ein weiterer dortiger Mitarbeiter teilte den Damen beim Empfang noch mit, dass alles in Ordnung ist, solange kein Gewebe der Karkasse zu erblicken ist...?!?
Das Beste, oder nichts...!!!
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Gruss
Nico + Crew