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Alt 08.08.2018, 16:36
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Metaphore Metaphore ist offline
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Zitat von thw Beitrag anzeigen
Nö, ein Anlieger bin ich nicht, eher würde ich einen Anlieger besuchen wollen, nur die Frage, wie wird das tatsächlich unterschieden (Beweislast)?
Im Sinne der StVO, bzw. im Sinne dessen wem das Zeichen "Anlieger frei" die Einfahrt erlaubt, eben schon!

Mein Fahrlehrer hat mir das damals so erklärt, dass mit "Anlieger" diejenigen gemeint sind, die ein Anliegen haben Im Gesetz gibt es den Begriff wohl grundsäztlich nicht, so dass es auf die übliche Rechtsprechung ankommt. Und eigentlich ist das ja auch nur logisch so, denn anderenfalls könnten ja genau die Anwohner, die ja auch geschützt werden sollen, selber keinen Besuch empfangen (um es mal überspitzt zu formulieren). Wir haben bspw. auch eine Straße um die Ecke da ist eine große Schule in der Ecke. Wäre ja albern, wenn da die Eltern zum Elternabend bspw. nicht reinfahren dürften... oder wenn sie ihre Kinder zur Schule bringen etc.

Wenn jemand Dir unterstellt, dass Du etwas Unerlaubtes tust, dann muss er das auch beweisen... würde ich zunächst vermuten, würde mich aber konkrete darauf einstellen, dass es hier eben anders ist. Denn grunsätzlich tust Du ja erst einmal etwas Unerlaubtes und wirst sicherlich erstmal nachweisen müssen, dass es in Deinem speziellen Fall eben doch erlaubt ist.

Ich denke, wenn Du einem Beamten im Zweifelsfall benennen kannst wohin Du willst, dann wird der damit auch kein Problem haben, dass Du dort hinfährst. Wenn es glaubhaft ist...

Ahhh.. Nachtrag: Auf der folgenden Seite steht, dass im Gesetzt klar vorgegeben sei wer Anlieger ist. bussgeldkatalog.org ...eine Quellenangabe ist dort aber nicht zu finden.

Ich würde mir beim Besuch des CCCs jedenfalls eine Sorgen machen.
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Wahrlich, keiner ist Weise, der nicht das Dunkel kennt...
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