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Alt 31.08.2016, 07:32
sh911 sh911 ist offline
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Zitat:
Zitat von FXP Beitrag anzeigen
SK gibt auf der Seite (Link weiter oben) zGM Fahrzeugkombi:6100 kg an.
Sorry das ich es nicht so kapier.....
So wie ich das bei SK sehe, wollen Die eine neue AHK dranmachen ( Hersteller SK auf der Musterurkunde ). Das ist aber das was bei mir keinen Sinn macht, da Leasingfahrzeug das dann noch ca. 1,5 Jahre ab wahrscheinlicher Auslieferung des Wohnwagens bei mir sein wird.

Was ich im Moment nicht verstehe, mein Bekanter hat einen T5, und abnehmbarer AHK. Er sagt, dass der D-Wert bei ihm aussagt, dass er das Gewicht erhöhen kann ohne Fermdgutachten. Dann aber mit den Gewichtseinschränkgungen ( 2800 KG 12% und 3200Kg bei 8 % ). Mein Vreundlicher sagt, das gäbe es bei der V-Klasse nicht.......

SK habe ich angeschrieben, aber noch keine Antwort erhalten...

Sorry, wer lesen kann ist klar im Vorteil......

Hab noch mal in Ruhe auf der Seite geschaut und die Detailliste aufgemacht.....

Also verstehe ich das richtig, ich bestelle mir einfach das Gutachten von SK zur derzeitig verbauten AHK von Westfalia ( wenn der D-Wert stimmt, den ich noch finden muss ) und fahre dann damit zum TÜV und bekomme das dann so eingetragen. Und das Gesamtzuggewicht wird dann auch erhöht?
__________________
Schöne Grüsse

Stephan

PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

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Plan A: Weltherrschaft übernehmen!
Plan B: Leute mit Enten bewerfen.......

Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........

Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition....

...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU

Geändert von sh911 (31.08.2016 um 07:39 Uhr)
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