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Alt 11.12.2018, 11:17
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Korsar Korsar ist offline
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Hallo,

ich sitze gerade über der EStE und könnte das ist logisch, geht wahrscheinlich jedem so.

Viel Arbeit, schlussenlich nicht zu durchschauen (aber ich unterstelle jetzt mal, dass das Absicht ist) und wenig Nutzen für den Bürger.

Aber eines weiß ich zu diesem Thema:

Zitat: " Aber bei den Sonderausgaben kannst du diese wieder geltend machen, so dass eben die Rentenbeiträge nicht versteuert werden. Deshalb wird dann die Rente nachrangig versteuert."

das stimmt so halt auch nicht .....geltend machen kann man es, es wirkt sich aber im Endeffekt nur für einen kleinen Restbruchteil dann tatsächlich steuermindernd aus.
Insgesamt ist es dann in der Rentenbezugszeit irrsinnig kompliziert, denn "alte" Einzahlungen in die Rentenkasse waren noch zu einem größeren Teil aus versteuertem Geld, heute aber immer noch ein Teil aus unversteuertem Einkommen und ein Teil aus Versteuertem. Bei der Rente ist dann der Teil der aus unversteuetem Geld stammt zu versteuern der andere Teil nicht sonst läge ja eine Doppelbesteuererung vor. Der Ertragsanteil der Rente unterliegt dann aber wieder der Steuer...... das überblickt dann irgendwann kein "normaler" Mensch mehr und wir nehmen es halt als "gottgewollt" hin.
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Grüße

Volker






Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
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