Zitat:
Zitat von Kurthi
Ich komm ja aus dem T4 Lager, da waren folgende Dinge Usus:verdeckter Schalter für Benzinpumpe, Fernabschaltung usw.
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Was die wenigsten wissen:
Bei NACHGERÜSTETEN "Wegfahrsperren" - sei es durch nachgerüstete Systeme oder durch Eigenregie - ist es nur zulässig, das Starten des Motors zu unterbinden. In der Regel wird der Einschaltstrom zum Anlasserrelais unterbrochen, oder dessen Stromzufuhr gekappt.
Eine nachträgliche eingebaute Unterbrechung der Zündung oder der Kraftstoffzufuhr ist nicht erlaubt und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Damit soll sicher gestellt werden, dass es nicht zum plötzlichen ungewollten Abschalten des Motors im laufenden Betrieb kommt.